Zollbericht Ukraine Zollgesetz und Zollverfahren

Ukraine: Zollrechtsreform auf EU‑Kurs

Die Ukraine treibt seit 2024 eine umfassende Modernisierung ihres Zollrechts voran, die unmittelbar mit dem angestrebten EU‑Beitritt verknüpft ist. 

Von Karin Appel | Bonn

Für deutsche Exporteure bedeutet die aktuelle Phase regulatorische Veränderungen, aber auch eine schrittweise Anpassung der ukrainischen Verfahren an europäische Standards – was langfristig die Planbarkeit und Rechtssicherheit im Handel verbessern dürfte.

Neuer Zollkodex noch nicht in Kraft, Verabschiedung steht jedoch kurz bevor

Ein zentrales Element der Reformen ist die Erstellung eines neuen ukrainischen Zollkodex, der vollständig auf dem EU‑Zollkodex basiert. Die Vorarbeiten sollten bis April 2025 abgeschlossen werden, anschließend folgten Übersetzung, Prüfung durch EU‑Fachgremien und parlamentarische Prozesse. Die Verabschiedung des neuen Zollkodex ist für Januar 2026 vorgesehen, allerdings befindet sich das Gesetz zu diesem Zeitpunkt noch in der parlamentarischen Finalisierung – es ist also noch nicht in Kraft getreten. Für deutsche Unternehmen bedeutet das: Bestehende Verfahren gelten weiter, gleichzeitig sollten jedoch bereits Anpassungen an die kommenden Regulierungsstrukturen vorbereitet werden. 

Neue Genehmigungs- und Zolllagertypen

Parallel zum neuen Kodex traten bereits im April 2025 wichtige Übergangsregelungen in Kraft (Gesetz Nr. 3926‑IX), die die ukrainischen Zollprozesse schrittweise an EU‑Standards angleichen. Unternehmen müssen seitdem verstärkt Transparenz‑ und Compliance‑Anforderungen erfüllen, insbesondere im Bereich Autorisierungen. Viele Tätigkeiten – darunter temporäre Einfuhr, Verarbeitung im Zollgebiet oder der Betrieb von Zoll- und Lagerstätten – erfordern nun neue Genehmigungen. Die bisherigen Genehmigungen verlieren spätestens am 19. April 2026 ihre Gültigkeit. Exportierende deutsche Unternehmen sollten daher frühzeitig prüfen, ob ihre ukrainischen Partner oder lokalen Niederlassungen bereits die neuen Autorisierungen beantragt haben, um Verzögerungen ab Frühjahr 2026 zu vermeiden.

Die Reformen umfassen außerdem ein deutlich präziseres System von Zolllagertypen (Typ I–III), das Verantwortlichkeiten zwischen Lagerbetreiber, Wareninhaber und Zollbehörden eindeutiger verteilt. Auch die Zollvertretung wird neu definiert: Die Unterscheidung zwischen direkter und indirekter Vertretung – jeweils mit unterschiedlichen Haftungsfolgen – ist besonders für deutsche Unternehmen relevant, die in der Ukraine mit lokalen Agenten oder Spediteuren arbeiten. Diese Modernisierung soll nicht nur die Transparenz erhöhen, sondern laut Experten die Abfertigungszeiten künftig um 30–40  Prozent reduzieren und so Lieferketten-Effizienz verbessern.

Revidierte PEM-Regeln 

Auch im Bereich Ursprungsregeln gibt es Änderungen: Die Übergangsphase der revidierten Pan‑Europa‑Mittelmeer‑Regeln endete zum 31. Dezember 2025. Seitdem gilt das revidierte Regionale Übereinkommen (RÜ) über Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzregeln. Für deutsche Exporteure ist es wichtig, sich mit den neuen Regelungen vertraut zu machen und diese anzuwenden. Unternehmen sollten daher sicherstellen, dass ihre Zoll‑/Ursprungsdokumentation kompatibel ist, um Verzögerungen an der ukrainischen Grenze zu vermeiden. 

Zusammenfassend befindet sich das ukrainische Zollsystem aktuell in einem dynamischen Transformationsprozess: Einerseits gelten weiterhin gültige nationale Vorschriften, andererseits gibt es einen raschen Übergang zu EU‑ähnlichen Strukturen. Es empfiehlt sich, bereits jetzt die eigenen Prozesse – insbesondere Dokumentation, Ursprungsangaben, Kooperation mit lokalen Partnern und Risiko‑ sowie Compliance‑Strukturen – an den kommenden EU‑Konvergenzkurs der Ukraine anzupassen. Dies wird helfen, Lieferketten zu stabilisieren, Abfertigungsrisiken zu minimieren und die Marktchancen in einem sich stark europäisierenden Wirtschaftsraum effizient zu nutzen.

Quelle: Pressedienst Finanzministerium Ukraine 

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