Freihandelsabkommen zwischen Indien und den EFTA-Staaten
Indien und die EFTA-Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Die Ratifizierung ist für das kommende Jahr vorgesehen.
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Indien und die EFTA-Staaten haben das Abkommen unterzeichnet. Die Ratifizierung ist für das kommende Jahr vorgesehen.
Brasilien ist Mitglied des Mercosur, mit dem die EU über ein gemeinsames Abkommen verhandelt. Streitpunkte sind unter anderem Umweltschutz und Menschenrechte.
Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Kennzeichnungsvorschriften zu beachten.
Indien bietet Importeuren bestimmte Begünstigungen bezüglich der Einfuhrabgaben.
Für den Vertrieb von Waren in Indien sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Darunter auch technische Vorschriften und Normen.
Indien ist im asiatischen Raum gut vernetzt. Mit der EU gibt es allerdings noch kein Freihandelsabkommen. Verhandlungen gestalten sich schwierig.
Einige Waren dürfen nur mit einem Gesundheits- oder Pflanzengesundheitszeugnis in Indien eingeführt werden.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrnebenabgaben geknüpft.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehunsweise entsprechende Beschränkungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der indischen Zollvorschriften.