Antidumping – Aluminiumstrangpresserzeugnisse mit Ursprung China
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
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Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Änderungen für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse und gewerbliche Waren ab 1. Juli 2025.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Änderungen betreffen nicht elektrische Leuchten, Beleuchtungskörper und Leuchtstäbe sowie Teigwaren.
Neue Einreihungsentscheidung.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.
Die Aussetzung gilt für zwei Jahre.