Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Das aserbaidschanische Zollrecht gewährt Importeuren weitere Arten von Zollverfahren. Dabei werden die folgenden am häufigsten genutzt.
Nordmazedonien senkt die Zölle auf 67 Industrieprodukte und schafft die Einfuhrzölle auf US-Waren ab. Gleichzeitig modernisiert das Land sein Zollgesetz nach EU-Vorbild.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Für die Zollabfertigung werden verschiedene Dokumente benötigt.
In den USA kann nur der "Importer of Record" (IOR) Waren zu einem Zollverfahren anmelden. Die Warenanmeldung ist ein zweistufiger Prozess.
Unternehmen, die Waren in die USA importieren, müssen sich bei der Zollbehörde registrieren. Im Regelfall nutzen Importeure für die Einfuhrabfertigung einen Zollagenten.
Wareneinfuhren nach Brasilien können grundsätzlich nur hierzu berechtigte brasilianische Unternehmen oder deren Tochter- oder Schwestergesellschaften zollrechtlich abwickeln.
Zurzeit findet das neue Ursprungszeugnis Anwendung zwischen Kolumbien und seinen Andenpartnern im bilateralen Handel.