Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Um die Ware ohne zollamtliche Überwachung in Ecuador auf den Markt zu bringen, ist sie zum Verfahren der Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr anzumelden.
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Um die Ware ohne zollamtliche Überwachung in Ecuador auf den Markt zu bringen, ist sie zum Verfahren der Überlassung zum zollrechtlichen freien Verkehr anzumelden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Je nach Versandart gelten unterschiedliche Anmeldefristen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Neben der Möglichkeit, Waren in den zollrechtlich freien Verkehr überführen zu lassen, können Importeure besondere Zollverfahren nutzen.
Für die Abwicklung aller eingeführten Waren ist eine Zollanmeldung vorzulegen. Darüber hinaus können noch weitere Warenbegleitdokumente für den Marktzugang erforderlich sein.
Die Zollbehörde Customs and Border Protection wird ab Oktober 2024 die Zollabfertigungsgebühren anpassen.