Guyana / Madagaskar - Parteien des UN-Kaufrechts ab 1.10.2015
(gtai) Das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.4.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf wird nach seinem Artikel 99 Absatz 2 sowohl für Guyana als auch für Madagaskar am 1.10.2015 in Kraft treten.
Das Übereinkommen ist gemäß seines Art. 1 auf Kaufverträge über Waren zwischen Parteien anzuwenden, die ihre Niederlassung in verschiedenen Staaten haben,
a) wenn diese Staaten Vertragsstaaten sind oder
b) wenn die Regeln des internationalen Privatrechts zur Anwendung des Rechts...