Trilaterales Freihandelsabkommen Tripartite tritt in Kraft
Das Freihandelsabkommen "Tripartite Free Trade Agreement" zwischen den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften COMESA, EAC und SADC trat am 25. Juli 2024 in Kraft.
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Das Freihandelsabkommen "Tripartite Free Trade Agreement" zwischen den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften COMESA, EAC und SADC trat am 25. Juli 2024 in Kraft.
Neue Einreihungsentscheidung.
Zoll und Einfuhr kompakt - Australien gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Mexiko gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.