Private Einfuhr von Waren
Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
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Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Für die Einfuhr von etwa Lebensmitteln und Medikamenten gelten Sonderregelungen. Nur wenn diese erfüllt sind und entsprechende Dokumente vorgelegt werden, ist die Einfuhr erlaubt.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen.
Regulierte Waren, wie etwa elektrische Haushaltsgeräte, müssen vor der Einfuhr in Botsuana von einer akkreditierten Prüfgesellschaft auf entsprechende Normen hin überprüft werden.
Anfang April 2024 fand die sechste Sitzung des "U.S.-EU Trade and Technology Council“ statt. Schwerpunktthemen waren Zukunftstechnologien sowie nachhaltiger und sicherer Handel.
Derzeit haben zwölf Staaten die Vereinbarung ratifiziert.