Warenkennzeichnung und Verpackung
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
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Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Kennzeichnungsvorschriften für Konsumgüter, Textilprodukte, Lebensmittel und kosmetische Produkte sind in einschlägigen Gesetzen geregelt.
Ministerkonferenz endet ohne Einigung bei wichtigen Fragen zur Landwirtschaft und Fischerei.
Neben Anforderungen an Lebensmittelsicherheit müssen für den Export bestimmter Nahrungsmittel nach Saudi-Arabien auch Halal-Zertifikate eingeholt werden.
Es gilt der international übliche Standard ISPM Nr. 15.
Ausländische Hersteller von Lebensmitteln, die nach China liefern wollen, müssen sich zuvor beim chinesischen Zoll registrieren.
Der Entwurf zu den neuen Lebensmittelvorschriften soll die bestehenden Vorschriften aus dem Jahr 1999 ersetzen.
Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Besondere Vorgaben für den Marktzugang bestehen für zahlreiche Waren, darunter Nahrungsmittel, Arzneimittel, medizinische Geräte, chemische Produkte, Gefahrstoffe und Spielzeug.
Herkunftsbezeichnungen wie "Made in EU" oder "Made in Europe" werden in den GCC-Staaten aus Gründen des Verbraucherschutzes im Allgemeinen nicht anerkannt.