Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelkonforme Anmeldung.
Bestimmte Fragen tauchen seit dem Brexit immer wieder auf - hier finden Sie einen Überblick.
Neben der Abfertigung zum freien Verkehr können Waren in weitere Zollverfahren überführt werden.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein. Die Maßnahmen gelten seit 2019.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Waren können zum freien Verkehr oder zu besonderen Zollverfahren angemeldet werden.
Obwohl in Hongkong und Macau keine Zölle erhoben werden, sind sämtliche Waren dennoch anzumelden.