Chronologische Übersicht über EU-Sanktionen gegenüber Russland
Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
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Am 23. Februar 2022 traten erste Sanktionen der EU gegenüber Russland im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine in Kraft. Seitdem wurden sie sukzessive erweitert und verschärft.
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Unternehmen sehen sich zunehmend mit neuen sowie zusätzlichen Barrieren konfrontiert. Der Zuwachs der Barrieren sei so hoch wie noch nie, so die aktuelle DIHK-Umfrage.
Einfuhrverbote für Eisen- und Stahlerzeugnisse aus Russland umfassen Waren aus Drittländern, die russische Vormaterialien enthalten. Der Ursprung der Vorprodukte ist nachzuweisen.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Insbesondere der Import von Eisen- und Stahlerzeugnissen trifft viele deutsche Unternehmen. Aber auch das Exportverbot für Luxusgüter macht sich für viele Branchen bemerkbar.
Die neuen Sanktionen erweitern geltende Regelungen im Bereich der Dual-Use-Güter.
Teilweise stehen alte Sanktionen allein für sich, andere werden verschärft oder laufend ergänzt.
Die kanadische Regierung hat ein Einfuhrverbot für Stahl- und Aluminiumprodukte mit Ursprung in Russland verhängt.
Die WTO veröffentlicht einen Überblick über die handelspolitischen Entwicklungen seit Ausbruch des Krieges in der Ukraine.