Antidumping – Korrosionsbeständige Stähle mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
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Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gewährt drei chinesischen Herstellern einen reduzierten Zollsatz. Die EU-Kommission führt zurzeit eine Auslaufüberprüfung durch.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Unternehmen, die vom Antidumpingzoll ausgenommen sind. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Von der Untersuchung sind unter anderem bestimmte Eisen- und Stahlprodukte aus der EU betroffen. Stellungnahmen interessierter Parteien sind möglich.
Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission gibt das Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen bekannt.