Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
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Je nach Art der Ware werden unterschiedliche Dokumente bei der Zollanmeldung verlangt.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Verfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Die USA und Brasilien haben eine gegenseitige Anerkennung ihrer Zollsicherheitsprogramme „C-TPAT“ und „OEA“ vereinbart.
Am sogenannten New Computerised Transit System (NCTS) nehmen alle EU-Mitgliedstaaten, Liechtenstein, San Marino, Andorra und die Vertragsstaaten des Übereinkommens teil.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Die mögliche Lagerdauer für Nahrungsmittel wird von zwei auf vier Monate verlängert.
Die algerischen Einfuhrbestimmungen sind im Zollgesetz sowie einer Vielzahl von Dekreten und den jährlichen Haushaltsgesetzen geregelt.
Je nach Art der Ware werden unterschiedliche Dokumente bei der Zollanmeldung verlangt.