Zollanmeldung und Warenbegleitpapiere
Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 Südafrikanischen Rand erforderlich.
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Eine Zollanmeldung ist für die Zollabfertigung von Waren ab einem Warenwert von 500 Südafrikanischen Rand erforderlich.
Bestimmte Waren können seit Anfang 2024 zollfrei oder zollreduziert in eine Reihe anderer afrikanischer Länder exportiert werden.
Das Abkommen stützt sich auf folgende drei Säulen: Marktintegration, Entwicklung der Infrastruktur und Industrielle Entwicklung.
Die SACU hat Handelsabkommen mit den EFTA-Staaten, den MERCOSUR-Ländern sowie dem Vereinigten Königreich geschlossen. Als Mitglied der SACU profitiert Südafrika von allen Abkommen.
Das Abkommen zwischen der EU und den SADC-Staaten erleichtert Investitionen und Handel zwischen den Regionen und fördert die Entwicklung im südlichen Afrika.
Südafrika profitiert von der Harmonisierung durch die SACU sowie von der regionalen Integration und wirtschaftlichen Zusammenarbeit durch die SADC.
Parallel zum Engagement auf WTO-Ebene hat Südafrika auch (bilaterale) Handelsabkommen zur Verbesserung des Marktzugangs südafrikanischer Produkte in Drittländern geschlossen.
Für unter anderem Lebensmittel, Textilien oder auch medizinische Produkte gelten nicht nur allgemeine Kennzeichnungsvorschriften.
Denken Sie bei der Einfuhr von Pflanzen und tierischen Erzeugnissen stets an die Einfuhrgenehmigung und weitere Nachweise.
Finanzierungsbewilligung
Finanzierung: Interamerikanische Entwicklungsbank / Banco Interamericano de Desarrollo (BID)
Mit 0,6 Millionen US-Dollar unterstützt die Interamerikanische Entwicklungsbank (IDB) technische Hilfe für ein Bildungssektorprojekt in Honduras und Peru.