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Recht kompakt | Frankreich | Entsendung

Frankreich: Arbeits-/Entsendevertrag

Sollen Mitarbeitende in Frankreich eine vorübergehende Dienstleistung erbringen, sollte der Arbeitsvertrag stets den Besonderheiten dieses Auslandseinsatzes gerecht werden.

Von Nadine Bauer, Katrin Grünewald, Dr. Achim Kampf | Bonn

Hierfür stehen verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten zur Verfügung: Zum einen kann der Arbeitsvertrag bereits Bestimmungen bezüglich einer von vornherein avisierten Entsendung enthalten. Zum anderen kann man eine Ergänzungsvereinbarung schließen. Diese vertragsrechtliche Konstruktion bezeichnet man auch als Entsendevertrag. Die Ergänzungsvereinbarung kann beispielsweise beinhalten, dass das deutsche Recht weiterhin anwendbar bleibt. Auch sind Regelungen zur Kostentragung der Entsendung und zu Zulagen denkbar.

Zu beachten ist allerdings, dass zwingende arbeitsrechtliche Vorschriften des französischen Rechts, die ohne die Wahl deutschen Arbeitsrechts anwendbar wären, nicht zu Lasten des Arbeitnehmers durch die Rechtswahl ausgeschaltet werden dürfen. Hierzu zählen insbesondere Vorschriften zur Dauer der Arbeits- und Ruhezeiten, zum bezahlten Mindestjahresurlaub, zur Bezahlung, zu jugendlichen Arbeitnehmenden, zur Vorbeugung von Gefahren am Arbeitsplatz (Arbeitsschutz), zur Nichtdiskriminierung, zum Recht auf gewerkschaftliche Betätigung und Streik. Erfasst hiervon sind sowohl Vorschriften aus Gesetzen und Verordnungen als auch aus auf den Sektor anwendbaren Tarifverträgen. Stellen jedoch die deutschen Vorschriften den Arbeitnehmer besser als die französischen, so können die deutschen Vorschriften weiterhin Anwendung finden.

Unter anderem muss das entsendende Unternehmen auch einen Vertreter in Frankreich bestimmen, der im Fall einer Kontrolle durch die französische Arbeitsinspektion deren erste Ansprechperson ist.

Überblicke über für Entsendungen relevante Rechtsgebiete finden Sie in folgenden GTAI-Beiträgen:

Als Schwerpunktkammer für den französischen Markt hält die Industrie- und Handelskammer Südlicher Oberrhein ebenfalls Informationen zur Mitarbeiterentsendung nach Frankreich bereit. Umfangreiche Informationen finden sich auch im Dienstleistungskompass Frankreich des Außenwirtschaftsportals Bayern.

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