Wirtschaftsrecht | Kasachstan

Recht kompakt Kasachstan

Der Länderbericht Recht kompakt Kasachstan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.

Yevgeniya Rozhyna

Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

Kasachstan bietet durch seine internationale Einbindung, die Reformen zur Rechtsstaatlichkeit und die strategische Partnerschaft mit der EU stabile rechtliche Rahmenbedingungen für den Markteintritt. Die zweisprachige Gesetzgebung, die klaren Vertragsregelungen und die transparente Gesetzgebungspraxis erleichtern die Geschäftstätigkeit vor Ort.

Vorteile

  • Investitionsschutz und stabile Rahmenbedingungen
  • Einfache Gesellschaftsgründung
  • Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland
  • Starker Schutz durch den AIFC-Rechtsrahmen
  • Schiedsgerichtbarkeit als Alternative
  • Freie Kapitalmobilität

Herausforderungen

  • Komplizierte Steuerregelungen
  • Hohe Bürokratieanforderungen
  • Compliance-Hürden
  • Schwache IP-Durchsetzbarkeit außerhalb des AIFC
  • Recht häufiger regulatorischer Wandel
  • Strenge Arbeits- und Migrationsbestimmungen

     

  • Erfahren Sie mehr über das Rechtssystem in Kasachstan: Amtssprachen, gesetzliche Regelungen und Gesetzgebungsverfahren. (Stand: 01.07.2026)

    Kasachstan ist gemäß der Landesverfassung von 1995 ein demokratischer, säkularer Rechts- und Sozialstaat mit präsidialer Regierungsform. Der Präsident ist das Staatsoberhaupt und bestimmt die Ausrichtung der Innen- und Außenpolitik. Die Verfassung (Konstïtwcïyası) wurde mehrfach reformiert, zuletzt im Frühjahr 2026. Seit dem 1. Juli 2026 gilt die neue Verfassung mit wesentlichen Änderungen, unter anderem:

    • Vorrang internationaler Abkommen wird eingeschränkt;
    • Sonderwirtschafts- und Sonderregime werden verfassungsrechtlich verankert;
    • Neues Gesetzgebungsverfahren und ein neues beratendes Staatsorgan.

    Internationale Einbindung und Abkommen

    Kasachstan unterhält zahlreiche internationale Beziehungen und ist durch Abkommen in den Welthandel eingebunden. Mit der neuen Verfassung haben ratifizierte internationale Verträge keinen automatischen Vorrang mehr vor nationalem Recht. Ihre Anwendung hängt künftig stärker von nationalen Umsetzungsgesetzen ab. Die geänderte Verfassung erwähnt jedoch nicht, dass bereits ratifizierte Abkommen automatisch ihre Gültigkeit verlieren. So stellt zum Beispiel Artikel 22 des kasachischen Steuergesetzbuches klar, dass ratifizierte, internationale Abkommen Vorrang vor den nationalen Regelungen genießen. 

    [...]  Vor diesem Hintergrund sind wir der Auffassung, dass die Verfassungsänderungen keine Auswirkungen auf die Anwendbarkeit oder den Vorrang der ratifizierten Doppelbesteuerungsabkommen haben. [...]“, sagt Michael Quiring, Partner und Rechtsanwalt, Niederlassungsleiter Zentralasien bei RÖDL Rechtsberatung.

    Übersicht über internationale Abkommen

    Unternehmen sollten vor einer Geschäftsaufnahme prüfen, welche internationale Abkommen Kasachstan bereits ratifiziert hat. Darunter fallen derzeit folgende Abkommen:

    AbkommenPartnerInkrafttretenInhalte / Relevanz für Exporteure
    WTO-MitgliedschaftWelthandelsorganisation30. November 2015Liberalisierung des Handels, Zugang zu internationalen Märkten, Schutz geistigen Eigentums
    Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU)Russland, Belarus, Armenien, Kirgisistan1. Januar 2015Zollfreiheit innerhalb der Union, gemeinsame technische Standards, erleichterter Warenverkehr
    Enhanced Partnership and Cooperation Agreement (EPCA)Europäische UnionVollständig in Kraft seit 1. März 2020Zoll, Dienstleistungen, Investitionsschutz, öffentliches Beschaffungswesen, geistiges Eigentum
    GUS-FreihandelsabkommenGUS-Staaten2012 (Kasachstan ratifiziert)Zollfreiheit für bestimmte Waren, regionale Handelsförderung
    Bilateral Investment Treaties (BITs)unter anderem Deutschland, Frankreich, ChinaVerschiedene JahreSchutz deutscher Investitionen, Streitbeilegung, faire Behandlung

    WTO-Mitgliedschaft erleichtert internationalen Handel

    Insbesondere die WTO-Mitgliedschaft erleichtert den internationalen Austausch von Gütern und Dienstleistungen. Die WTO will zunehmenden Handelshemmnissen mit verbindlichen Regeln entgegenwirken. Einen ersten Überblick über die WTO und weiteres Informationsangebot bietet die GTAI-Webseite zur Welthandelsorganisation.

    Zudem bestehen bilaterale Kooperationsverträge mit allen zentralasiatischen Nachbarstaaten, insbesondere in den Bereichen Handel, Energie, Wasserwirtschaft und Grenzmanagement. Die Zusammenarbeit zwischen den Nachbarn Usbekistan und Kirgisistan wurde durch gemeinsame Infrastrukturprojekte und Zollabkommen intensiviert.

    Kasachstan bietet Exporteuren Chancen durch EU- und WTO-Abkommen sowie die Einbindung in die EAWU. Sie profitieren von stabilen Handelsregeln, einheitlichen Zollsätzen und Zugang zu einem größeren regionalen Markt. Weitere Freihandelsabkommen der EAWU ergänzen die Möglichkeiten für den Markteintritt in Asien. Das Land positioniert sich als wichtiger Knotenpunkt für den zentralasiatischen Raum.

    Karin Appel Zollexpertin, Germany Trade & Invest

    Ein Überblick über die Abkommen bietet Zoll und Einfuhr kompakt - Kasachstan.

    Gesetzgebungsverfahren und Rechtsquellen

    Das bisherige Zweikammerparlament (Senat und Majilis) wurde zum 1. Juli 2026 durch ein Einkammerparlament (Kurultai) ersetzt. Der Kurultai besteht aus 145 Abgeordneten mit einer Amtszeit von fünf Jahren. Die erste Wahl zum Kurlutai soll am 23. August 2026 stattfinden.

    Abgeordnete des Kurlutai haben neben dem Präsidenten, der Regierung und dem neu geschaffenen Volksrat "Halk Kengesi", das Recht, Gesetzgebungsinitiativen einzubringen.

    Das Gesetzgebungsverfahren wird im Kurlutai beraten und muss mindestens drei Lesungen durchlaufen. Dringende Gesetzentwürfe müssen innerhalb von zwei Monaten nach der Einbringung im Kurlutai diskutiert werden. Вer Staatspräsident ist befugt, die Dringlichkeit eines Gesetzes zu priorisieren. Außerdem ist er befugt während der vorübergehenden Abwesenheit oder Beendigung des Kurlutais Dekrete mit Gesetzeskraft zu erlassen. Dieses gilt bis zur Verabschiedung eines entsprechenden Gesetzes.

    Verfassungsgesetze (Art. 61 Abs. 3 der Verfassung) benötigen eine Zweidrittelmehrheit, da sie von besonderer Relevanz für den Staatsaufbau sind. Daneben sind Präsidialdekrete und -verfügungen sowie Regierungsverordnungen zu beachten.

    Amtssprachen

    Nach Art. 7 Abs. 1 der Verfassung in Verbindung mit Art. 4 des Gesetzes über Sprachen ist Kasachisch die Amtssprache. In Behörden und Kommunen wird neben Kasachisch auch Russisch offiziell verwendet. Auch im Geschäftsleben können beide Sprachen genutzt werden, etwa für Verträge. Bei internationalen Verträgen ist zusätzlich eine Sprache nach Wahl der Parteien zulässig.

    Gesetze, Richtlinien und Verordnungen werden sowohl in kasachischer als auch in russischer Sprache veröffentlicht. Die Veröffentlichungen erfolgen in den Amtsblättern Egemen Kasachstan (Kasachisch) und Kasachstanskaja Pravda (Russisch). Das offizielle Rechtsportal Adilet bietet zusätzlich englische Übersetzungen.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Die vertraglichen und andere zivilrechtlichen Beziehungen werden durch das kasachische Zivilgesetzbuch geregelt. (Stand: 16.01.2026)

    Einblick in das allgemeine Vertragsrecht

    Das Zivilgesetzbuch (Азаматтық Кодексі) der Republik Kasachstan (Im Folgenden: ZGB) regelt die schuldrechtlichen Beziehungen zwischen Geschäftspartnern, zum Beispiel Kaufvertrag und sonstige Eigentumsverhältnisse. Die Grundstruktur unterscheidet sich nicht grundlegend von der europäischen beziehungsweise deutschen Rechtsordnung.

    Vertragsfreiheit und Rechtswahl

    Die allgemeinen Regeln zum Vertragsrecht finden sich in Art. 378 bis 392 ZGB. Sie regeln die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien sowie die Bedingungen für eine Vertragsbeendigung. Ergänzend gelten die Vorschriften über Schuldverhältnisse (Art. 268 bis 377 ZGB). 

    Das ZGB gewährt Vertragsfreiheit (Art. 380 ZGB) bei Abschlüssen von Verträgen: Unternehmen steht es frei, das anwendbare Recht frei zu wählen. Wenn Parteien keine Rechtswahl treffen, gilt das Recht am Sitz des Verkäufers. Für grenzüberschreitenden Verträge erlaubt Art. 1112 ZGB ausdrücklich die Rechtswahl. 

    Vertragssprache und Form

    Geschäftspartner können Verträge sowohl in gesetzlich vorgesehener Weise abschließen als auch eine individuelle Form des Vertrages vereinbaren. Allerdings mit den Mindestvoraussetzungen, die sich aus dem ZGB und anderen (zwingenden) Gesetzen, wie Zoll- und Devisenrecht, Steuerrecht, Verbraucherschutzrechte und weiteren Gesetzen ergeben.

    Vertragspraxis: Sprache

    Verträge mit Auslandsbezug sollten zweisprachig abgefasst werden. Art. 15 des kasachischen Sprachengesetzes regelt, dass ein Vertrag in der Amtssprache (kasachisch) und in einer weiteren Sprache der Vertragspartei geschlossen werden kann häufig Deutsch, Englisch oder Russisch. Dies erleichtert Zollabwicklung und Buchführung.

    Das ZGB regelt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausdrücklich. Es ist aber möglich diese in den Vertrag einzubeziehen:

    Vertragspraxis: Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    In Verträge mit Geschäftspartnern in Kasachstan können AGB einbezogen werden – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen:

    • AGB müssen ausdrücklich Vertragsbestandteil werden: Das bedeutet, sie sollten dem Vertrag als separate Anlage beigefügt und im Vertrag klar definiert werden.
    • Die Anerkennung durch den Vertragspartner ist zwingend erforderlich: Ein bloßer Hinweis auf die Geltung der AGB reicht nicht aus.
    • Das zwingende kasachische Recht ist zu beachten: Die eigenen AGB sollten nicht ungeprüft übernommen werden, da sie ganz oder teilweise unwirksam sein können.

    Eine sorgfältige vertragliche Gestaltung ist empfehlenswert, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

    Zu beachten ist, dass in Kasachstan informelle Vereinbarungen, die im Vertrauen gemacht werden, nicht als rechtverbindlich gelten. Um eine Vereinbarung abzusichern, empfiehlt sich ein Vorvertrag vor dem Abschluss eines Hauptvertrages.

    Mögliche Anwendung von UN-Kaufrecht

    Anders als die zentralasiatischen Nachbarstaaten Kirgisistan und Usbekistan gehört Kasachstan nicht zu den weltweit 91 Staaten, die dem UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (UN-Kaufrecht CISG) beigetreten sind. Mehr dazu im GTAI-Beitrag Anwendbares Recht und UN-Kaufrecht.

    Im Übrigen lässt Art. 1112 des kasachischen Zivilgesetzbuches die Rechtswahl für grenzüberschreitende schuldrechtliche Vertragsverhältnisse zu.

    Vertragspraxis: Incoterms®

    Bei Außenhandelsverträgen sollten klare Vereinbarungen bezüglich der Lieferungen getroffen werden. In Betracht kommt die Vereinbarung von Incoterms® 2000. Die Incoterms® entsprechen den Regeln zur Auslegung von Handelsklauseln der internationalen Handelskammern. Im Streitfall kann es den Vorteil haben, dass die im Vertrag getroffenen Bestimmungen keiner weiteren Auslegung bedürfen.

    Gewährleistungsrecht

    Das Kauf- und Kaufgewährleistungsrecht ist in Teil 2, Art. 406 ff. des Zivilgesetzbuches geregelt. Bei mangelhafter Lieferung stehen dem Käufer wahlweise folgende Ansprüche aus Art. 428 ZGB zu:

    • Minderung;
    • unentgeltliche Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen Frist;
    • Kostenersatz bei einer Selbstbehebung von Mängeln;
    • Warenumtausch;
    • Rücktritt vom Vertrag und Rückgewähr des gezahlten Preises.

    Diese Rechte dürfen vertraglich nicht ausgeschlossen werden. Eine entsprechende Abschlussklausel ist in diesem Fall nichtig und damit der Vertrag unwirksam.

    Mangelbegriff

    Ob eine Ware einen Mangel aufweist, ergibt sich aus der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit (Art. 425 ZGB). Fehlt eine Vereinbarung, muss die Ware sich für den im Vertrag vorgesehenen Zweck eignen.

    Der Verkäufer hat nach Art. 429 ZGB alle Mängel der Kaufsache zu vertreten, die vor der Übergabe an den Käufer entstanden sind. Der Verkäufer haftet auch dann, wenn er den Mangel nicht kannte. Eine Ausnahme liegt unter anderem vor, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass die Mängel infolge von:

    • einer unsachgemäßen Nutzung oder Lagerungen entstanden nach der Übergabe an den Käufer oder
    • durch Handlungen Dritter oder
    • aufgrund höherer Gewalt (force majeure) entstanden sind. 

    Die Beweislast für den Zeitpunkt der Entstehung des Mangels trägt allerdings der Käufer.

    Gilt in Bezug auf die Ware eine Haltbarkeitsfrist (Art. 423 ZGB) oder eine Garantiefrist (Art. 426 ZGB), können Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden, wenn die Mängel bis zum Ablauf der jeweiligen Frist festgestellt werden. Fehlt eine solche Frist, müssen Sachmängel innerhalb einer angemessenen Frist, spätestens aber zwei Jahre ab der Übergabe der Kaufsache an den Käufer, geltend gemacht werden (Art. 430 ZGB).

    Rügepflicht

    Art. 436 ZGB verpflichtet Käufer, Mängel hinsichtlich der Quantität, Qualität, Vollständigkeit, Verpackung der Waren und des Sortiments zu rügen. Die Rüge muss innerhalb der gesetzlichen Frist oder bei fehlen dieser, innerhalb einer angemessenen Frist erfolgen. Sie muss also nach dem Zeitpunkt, in dem der Verstoß unter Berücksichtigung der Art und der Zweckbestimmung der Ware hätte entdeckt werden müssen, ausgesprochen werden.

    Erfolgt die Rüge verspätet, kann der Verkäufer die Ansprüche (teilweise) ablehnen. Allerdings nur, wenn der Verkäufer beweisen kann, dass er durch die verspätete Rüge die Käuferansprüche unmöglich erfüllen kann oder ihm dadurch ein unverhältnismäßiger Aufwand entsteht. Der Verkäufer kann sich nicht auf die Verfristung der Rüge berufen, wenn ihm der Mangel bekannt war. 

    Verjährung

    Die allgemeine Verjährungsfrist beträgt drei Jahre. Abweichende Fristen gelten unter anderem in diesen Fällen:

    • Drei Monate bei der Verletzung des Vorkaufsrechts eines GmbH-Gesellschafters;
    • Ein Jahr bei Anfechtung des Geschäfts aufgrund von Drohung, Täuschung, Gewalt;
    • Fünf Jahre für Ansprüchen von Banken gegen Kreditnehmer wegen nicht ordnungsgemäßer Erfüllung aus Darlehensverträgen.

    Im Streitfall prüft das Gericht den Ablauf der Verjährungsfrist nur auf Antrag einer der Streitparteien. Bei Ablauf der Verjährungsfrist wird die Klage abgewiesen.

    Zum Thema:

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  • Geschäfte zwischen kasachischen und ausländischen Unternehmen werden oft in Fremdwährungen getätigt. Dabei können sie die Geschäftswährung frei wählen. (Stand: 16.01.2026)

    Liberaler Rechtsrahmen

    Geschäfte zwischen kasachischen und ausländischen Unternehmen werden oft in Fremdwährungen (Devisen) getätigt. Das Gesetz Nr.-167-VI vom 2. Juli 2018 über Devisenregelungen und Devisenkontrolle (Im Folgenden: Gesetz) regelt die Geschäfte in Fremdwährungen (Devisentransaktionen) von gebietsansässigen und gebietsfremden Unternehmen. Es definiert Ziele, Zwecke und Verfahren der Devisenregulierung. Das wichtigste Kontrollorgan auf diesem Gebiet ist die kasachische nationale Zentralbank.

    Ausländische Unternehmen können Bankkonten in Tenge oder in ausländischer Währung eröffnen. Die Überweisungen in Kasachstan und ins Ausland können ohne Beschränkung erfolgen.

    Wahlrecht und keine Überweisungsbeschränkungen

    Devisentransaktionen sind zwischen Gebietsansässigen und Gebietsfremden sowohl in Fremdwährung als auch in Nationalwährung (Tenge) erlaubt (Art. 6 Abs. 2 des Gesetzes). Das Gesetz sieht für diesen Fall ein Wahlrecht vor.

    Ausländische Unternehmen können Überweisungen bei jeglichen Geschäften erhalten oder tätigen, die mit deren Filialen beziehungsweise Repräsentanzen verbunden sind. Ferner können gebietsfremde Dividenden, Vergütungen und andere Gewinne, die sie durch Geschäfte mit kasachischen Firmen erwirtschaften, ins Ausland überweisen.

    Kapitalverkehrstransaktionen, die einen Gegenwert von 500.000 US-Dollar (US$) übersteigen, müssen bei der Nationalbank der Republik Kasachstan oder einer so autorisierten Bank registriert werden.

    Hinweis: Der Lohn für die Beschäftigten darf nicht in Fremdwährungen gezahlt werden. Auch alle Abrechnungen zwischen Gebietsansässigen müssen in Landeswährung erfolgen.

    Kauf und Verkauf von Fremdwährung

    Devisen dürfen nur bei bestimmten Organisationen verkauft und gekauft werden:

    • zugelassenen Banken, die zur Durchführung von Devisengeschäften berechtigt sind,
    • über Wechselstuben dieser zugelassenen Banken sowie
    • über Wechselstuben zugelassener Organisationen. 

    Schließlich können Gebietsansässige und Gebietsfremde ausländische und/oder nationale Währung in Höhe von 10.000 US$ aus Kasachstan, ohne weitere formelle Schritte wie etwa eine Zollanmeldung, ausführen.

    Kontrolle von Finanztransaktionen

    Das Gesetz Nr. 191-IV über Gegenmaßnahmen in Bezug auf Geldwäsche und die Terrorfinanzierung aus 2009 legt den allgemeinen Rahmen für die Kontrolle der Finanztransaktionen fest: Es legt die Höhe und die Art der transferierten Beträge fest, die einer Finanztransaktion unterliegen. Beträge, die diese Schwellenwerte überschreiten unterliegen einer Prüfung seitens der Behörden. Dies verpflichtet zu einer eingehenden Prüfung des Geschäftspartners.

    Gesetz Nr. 13688 zur Genehmigung der Anforderungen an die internen Kontrollvorschriften zur Bekämpfung von Geldwäsche von Einnahmen aus den Straftaten und der Terrorfinanzierung für Kreditinstitute aus 2016. Es konzentriert sich insbesondere auf Banken und Bankgeschäfte. Es soll einen unkontrollierten Geldabfluss aus Kasachstan durch Risikomanagementsysteme verhindern. Die Banken werden dadurch mit zusätzlichen Prüfpflichten belegt. Aus diesem Grund kann eine ausländische Zahlung oder die Eröffnung eines Bankkontos in Kasachstan eine längere Zeit in Anspruch nehmen.

    Darüber hinaus stellen kasachische Banken erhöhte Prüf- und Dokumentationspflichten seit dem Beginn des Krieges in der Ukraine an die tatsächlichen wirtschaftlichen Begünstigten, um eine Beteiligung von sanktionierten Personen oder Unternehmen zu verhindern.

    Kontoeröffnung bei einer kasachischen Bank

    Seit 2022 haben Banken in Kasachstan die Anforderungen an die Kontoeröffnung für Nichtansässige geändert. Seitdem werden die Bankkonten nur nach einer eingehenden Compliance-Prüfung durch die Bank (Know Your Customer) eröffnet.

    Da die Nationalbank keine Compliance-Vorgaben an die lokalen Banken herausgibt, können sich die Anforderungen unterscheiden. Die allgemeine Tendenz geht jedoch dahin, dass die Prüfungen von Nichtansässigen immer strenger werden, insbesondere dann, wenn noch gar kein geschäftlicher Bezug zu Kasachstan besteht. Für Unternehmen bedeutet es aufwendige Dokumentationspflichten und Verzögerung bei Überweisungen und Kontoeröffnungen. Es wird daher empfohlen mit der Bank zu kooperieren und die verlangten Informationen offenzulegen.

    Checkliste: Anforderungen an die Eröffnung eines Bankkontos

    Die Antragsdokumente können in der Regel online an eine Bank oder gleichzeitig an mehrere Banken gesendet werden. Für eine Kontoeröffnung muss eine nicht ansässige juristische Person folgende Schritte vornehmen:

    I. Identifikationsnummern beantragen

    • BIN (Business Identification Number) für die juristische Person.
    • IIN (Individual Identification Number) für den Leiter der juristischen Person.
      Hinweis: Seit Februar 2024 kann das IIN nur persönlich beantragt werden.

    II. Erforderliche Unterlagen

    • BIN und IIN
    • Gründungsdokumente der juristischen Person
    • Auszug aus dem Handelsregister
    • Reisepass des Leiters der juristischen Person
    • Angaben zu den wirtschaftlich Berechtigten (Ultimate Beneficial Owner)

    III. Bei Genehmigung des Antrages

    • Vorlage von notariell beglaubigten Dokumentenkopien mit Apostille
    • Dokumente aus GUS-Ländern werden ohne Apostille anerkannt
    • Persönliche Anwesenheit des Leiters bei der Kontoeröffnung

    Hinweis: Die Aufzählung ist nicht vollständig. Kasachische Banken können zusätzliche Dokumente und Informationen über das Unternehmen und die Eigentümer anfordern.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das kasachische Recht kennt die gängigen Sicherungsmittel wie Pfand und vertragliche Sicherungsmittel. (Stand: 16.01.2026)

    Sicherungsmittel

    Art. 292 des kasachischen Zivilgesetzbuches (Im Folgenden: ZGB) zählt unter der Bezeichnung "Sicherung der Erfüllung von Verbindlichkeiten“ folgende Sicherheiten auf:

    • Vertragsstrafe;
    • Pfand;
    • Zurückbehaltungsrecht des Gläubigers;
    • Bürgschaft;
    • Garantie;
    • Anzahlung. 

    Vertragsstrafe

    Die Vertragsstrafe (Art. 293 bis 298 ZGB) bietet dem Gläubiger keine zusätzliche Sicherheit und hat eher die Natur einer Strafmaßnahme, wovon auch der Klammerzusatz im Gesetzestext zeugt, der die Vertragsstrafe alternativ als "Strafe“ ("straf“ beziehungsweise "penja“) bezeichnet. In den Ländern, deren Zivilgesetzgebung sich am GUS-Modellzivilgesetzbuch orientiert, wird die Vertragsstrafe jedoch gesetzestechnisch als Sicherungsmittel angesehen. Sie ist schriftlich zu vereinbaren.

    Die Vertragsstrafe kann auf absolute Zahlen oder auf einen Prozentanteil von der Summe der nicht erfüllten oder schlecht erfüllten Verbindlichkeit lauten. Die Höhe der Vertragsstrafe kann vom Gericht reduziert werden, wenn sie im Vergleich zu den Verlusten des Gläubigers unverhältnismäßig hoch ausfällt.

    Pfand

    Das Pfand (Art. 299 bis 328 ZGB) gibt dem Gläubiger das Recht, sich im Falle der Nichterfüllung einer Verbindlichkeit durch den Schuldner aus dem Wert der verpfändeten Sache vorrangig zu befriedigen. Der Pfandvertrag ist schriftlich abzuschließen und muss Folgendes enthalten:

    • das Pfandobjekt und seine Bewertung sowie das Wesen,
    • die Höhe und die Frist der Erfüllung der besicherten Forderung.
    • Ferner muss der Pfandvertrag festlegen, bei wem das Pfandobjekt verbleibt und wie es genutzt werden darf.

    Wenn entsprechende vertragliche Regelungen fehlen, ist der Pfandvertrag nichtig.

    Neben dem klassischen Faustpfandrecht kennt das kasachische Recht das sogenannte "Pfandrecht an Waren im Umlauf“ (Art. 327 ZGB). Hierbei bleibt der Verpfänder (Pfandschuldner) Besitzer des verpfändeten Vermögens und ist berechtigt, den Bestand der gepfändeten Sachen zu ändern, solange der Gesamtwert der gepfändeten Sachen nicht geringer als im Pfandvertrag geregelt ist.

    Der Verpfänder muss ein Pfandbuch führen, in dem die Pfandbedingungen und alle Vorgänge eingetragen werden, die die Veränderung der verpfändeten Waren nach sich ziehen. Bei Verletzungen der Pfandbedingungen durch den Verpfänder kann der Pfandgläubiger die Pfandgegenstände mit seinen Kennzeichen und Siegeln markieren.

    Hypothek

    Gemäß Art. 299 und 303 ZGB können Unternehmen, Gebäude, Bauanlagen, Wohnungen, Transportmittel, Weltraumobjekte und Rechte an Immobilien Gegenstand einer Hypothek sein. Näheres regelt das Gesetz Nr. 2723  über die Hypothek an Immobilien (Ob ipoteke nedvizhimogo imushchestva) vom 23. Dezember 1995. Allgemeine ZGB-Bestimmungen zum Pfand sind auf die Hypothek anwendbar, soweit das Hypothekengesetz keine speziellen Vorschriften enthält.

    Ein Hypothekenvertrag bedarf der Schriftform und muss vom Hypothekengläubiger, dem Hypothekenschuldner sowie dem Schuldner (wenn nicht mit dem Hypothekenschuldner identisch) unterzeichnet werden. Dem Hypothekengläubiger kann ein Hypothekenbrief ausgestellt werden.

    Der Hypothekenvertrag ist staatlich zu registrieren oder notariell zu beurkunden. 

    Garantie und Bürgschaft

    Garantie- und Bürgschaftsverträge (Art. 329 bis 336 ZGB) bedürfen der Schriftform. Die Schriftform gilt als gewahrt, wenn der Garantiegeber beziehungsweise Bürge den Gläubiger schriftlich über:

    • seine Haftung für die Verbindlichkeit des Schuldners benachrichtigt hat und
    • der Gläubiger das Angebot des Garantiegebers beziehungsweise Bürgen innerhalb "der üblicherweise hierfür notwendigen Zeit" nicht abgelehnt hat.

    Die Nichteinhaltung des Formerfordernisses führt zur Unwirksamkeit des Vertrages.

    Der Garantiegeber haftet im gleichen Umfang neben dem Schuldner gesamtschuldnerisch. Die Haftung des Garantiegebers erstreckt sich unter anderem auf die Vertragsstrafe, im Rahmen der Durchsetzung der Forderung entstandene Gerichtskosten sowie sonstige Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nicht- beziehungsweise Schlechterfüllung durch den Schuldner. Ein Garantievertrag kann auch zur Absicherung künftiger Verbindlichkeiten geschlossen werden. Der Bürge haftet subsidiär bis zum in der Bürgschaft angegebenen Betrag.

    Eigentumsvorbehalt

    Gemäß Art. 444 ZGB ist auch eine Vereinbarung möglich, wonach das Eigentumsrecht solange nicht auf den Käufer übergeht, bis der Kaufpreis gezahlt ist oder sonstige vertraglich bestimmte Umstände eingetreten sind (einfacher Eigentumsvorbehalt). Als Folge einer verspäteten oder nicht geleisteten Zahlung hat der Käufer einen Anspruch auf Rückübergabe des gekauften Gegenstandes.

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  • Sorgfältige Produktkennzeichnung, zweisprachige Dokumentation und Qualitätssicherung sind entscheidend, um Haftungsrisiken zu vermeiden. (Stand: 16.01.2026)

    Die außervertragliche Haftung ist unter der Überschrift "Verpflichtungen infolge von Schadensverursachung“ in den Art. 917 bis 960 des Zivilgesetzbuches (im Folgenden: ZGB) geregelt. Besonders relevant für Unternehmen sind Art. 974 bis 952 ZGB, die sich mit Schäden durch mangelhafte Waren, Werke oder Dienstleistungen befassen.

    Hersteller haften verschuldensunabhängig

    Nach Art. 947 ZGB haften Hersteller und Verkäufer vertrags- und verschuldensunabhängig, wenn durch Konstruktions-, Rezeptur- oder sonstigen Mängeln wie falschen oder unvollständigen Produktinformationen Schäden an Leben, Gesundheit oder Eigentum entstehen.

    Diese Regelung gilt ausschließlich für Waren, Werk- und Dienstleistungen, die für den Verbrauchergebrauch bestimmt sind.

    Der Geschädigte kann wählen, ob er den Hersteller oder den Verkäufer beziehungsweise den Importeuer in Anspruch nimmt (Art. 948 ZGB). Die Frist zur Geltendmachung des Anspruches richtet sich nach der Haltbarkeits- beziehungsweise Verwendungsdauer. Sofern diese Angabe fehlt, beträgt die Frist zehn Jahre ab Herstellungsdatum (Art. 949 ZGB).

    Die Haftung entfällt bei höherer Gewalt (force majeure) oder bei unsachgemäßer Nutzung oder Lagerung durch den Geschädigten (Art. 950 ZGB). Die Beweislast liegt bei dem Verkäufer oder Hersteller der Ware.

    Vebraucher:innen haben umfassende Rechte

    Das Gesetz Nr. 274-IV über den Verbraucherschutz vom 4. Mai 2010 regelt ergänzend die Rechte der Verbraucher:innen. Es definiert zentrale Begriffe wie Haltbarkeitsfrist, Garantie, Mangel und Verkäufer.

    Die Rechte der Verbraucher:innen umfassen unter anderem:

    • freie Produktauswahl;
    • Zugang zu Informationen auf dem Gebiet des Verbraucherschutzes;
    • Erhalt von umfassenden und rechtzeitigen Informationen über die Waren (beziehungsweise Dienstleistungen) sowie den Verkäufer (beziehungsweise Hersteller oder Dienstleistungserbringer);
    • ungefährliche Waren (beziehungsweise Dienstleistungen) von angemessener Qualität;
    • Umtausch und Rückgabe von Waren;
    • vollumfänglichen Schadensersatz für durch den Sachmangel verursachte Körperverletzung oder Sachbeschädigung;
    • Ersatz des immateriellen Schadens, Rechtsschutz, Gründung von gesellschaftlichen Verbrauchervereinigungen.

    Wareninformationen sind zweisprachig zu verfassen

    Art. 25 des Verbraucherschutzgesetz listet die Wareninformationen, die in kasachischer und russischer Sprache auf den Waren beziehungsweise der dazugehörigen Dokumentation enthalten sein müssen, darunter:

    • Warenzeichen,
    • Herkunftsland,
    • Garantiefrist,
    • Haltbarkeitsdatum. 

    Mangelhafte Produkte steigern Haftungsrisiko

    Bei mangelhaften Produkten stehen Verbraucher:innen laut Art. 15 folgende Recht zu:

    • Nachbesserung;
    • Nachlieferung;
    • Minderung;
    • Rücktritt vom Vertrag und Rückerstattung des Kaufpreises;
    • Schadensersatz für die Beseitigung des Warenmangels.

    Verbraucher:innen können ihre Recht innerhalb der Haltbarkeits- beziehungsweise Garantiefrist geltende machen, anderenfalls zwei Jahren nach der Übergabe. Ihnen steht ein Anspruch auf Schadensersatz für Personen- und Sachschäden, die aus der Benutzung eines fehlerhaften Produkts resultieren, zu (Art. 16). Die Haftung ist verschuldensunabhängig und besteht ohne ein direktes vertragliches Verhältnis zu Verbraucher:innen. Der Verkäufer (Hersteller) haftet auch dann, wenn er den Mangel nicht kannte. Eine abweichende Vereinbarung über den Ausschluss oder Beschränkung der Haftung ist unwirksam.

    Bei Nichtgefallen kann die Ware gemäß Art. 14 i.V.m. Art. 30 Verbraucherschutzgesetz innerhalb von 14 Tagen gegen eine vergleichbare Ware getauscht oder zurückzugeben werden. Vorausgesetzt die Ware wurde noch nicht benutzt und der Kauf ist nachweisbar. Vom Umtausch ausgenommen sind, unter anderem:

    • Lebensmittel,
    • Arzneimittel,
    • Pflanzen.

    Bei Erhalt einer mangelhaften Ware können Verbraucher:innen den sofortigen Umtausch der Ware verlangen. Sofern eine Untersuchung der Ware notwendig ist, kann der Verkäufer (Hersteller) diese innerhalb von 30 Tagen durchführen.

    Alternativ können Verbraucher die Beseitigung der Mängel verlangen, die innerhalb von zehn Tagen zu erfolgen hat. Hinsichtlich der Waren, für die keine Garantiefrist eingeräumt wurde, haftet der Verkäufer (Hersteller) für Mängel, die vor der Übergabe der Ware an den Verbraucher entstanden sind, beziehungsweise aus Gründen, die aus der Zeit vor der Warenübergabe resultieren. Die Beweislast trifft insoweit den Verbraucher.

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  • Aufgrund von wenigen gesetzlichen Regelungen verbleibt viel Raum für eine vertragliche Ausgestaltung des Vertriebs. (Stand: 15.01.2026)

    Handelsvertretervertrag

    Grundnorm des Handelsvertreterrechts ist Art. 166 des kasachischen Zivilgesetzbuches (Im Folgenden: ZGB) geregelt. Diese Vorschrift findet sich im Allgemeinen Teil des ZGB im Bereich der Regelungen zur Stellvertretung:

    Ein Handelsvertreter ist eine Person, die selbständig und dauerhaft beim Abschluss von Verträgen im Namen eines Unternehmens auf der Grundlage eines schriftlichen Vertrages vertretend handelt.

    Bevollmächtigungsvertrag

    Die Bevollmächtigung erfolgt in der Regel durch den Vertrag selbst, anderenfalls im Wege gesonderter Vollmacht. Soll eine solche Vollmacht erteilt werden, ist zu beachten, dass sie für eine Maximallaufzeit von drei Jahren möglich ist. Enthält die Vollmacht keine Angabe der Laufzeit, gilt sie als für ein Jahr abgeschlossen. Eine Vollmacht, die kein Ausstellungsdatum enthält, ist nichtig (Art. 168 ZGB).

    Gemäß Art. 166 Abs. 2 ZGB kann ein Handelsvertreter (im Folgenden: HV) für mehrere Parteien eines Vertrages gleichzeitig tätig sein. Dabei hat er mit der Sorgfalt "eines gewöhnlichen Kaufmanns“ zu handeln.

    Der Handelsvertreter ist auch nach Ende des Vertrages zur Verschwiegenheit über zustande gekommene Rechtsgeschäfte verpflichtet (Art. 166 Abs. 4 ZGB).

    Vergütung

    Der HV hat Anspruch auf Vergütung und Aufwendungsersatz, dieser Anspruch steht ihm gegen alle Vertragsparteien im gleichen Maße zu, wenn vertraglich nichts anderes vereinbart ist (Art. 166 Abs. 3 ZGB).

    Ähnlich wie in den Rechtsordnungen einiger anderer GUS-Staaten ist auch im kasachischen Recht der für den EU-Raum aufgrund der HV-Richtlinie typische Ausgleichsanspruch nach Vertragsbeendigung nicht vorgesehen. Auch Kündigungsfristen und die sogenannte Delkredere-Provision sind nicht ausdrücklich normiert. Insgesamt verbleibt aufgrund der nur wenigen gesetzlichen Regelungen in diesem Bereich viel Raum für eine vertragliche Ausgestaltung im Einzelfall. Daher sind ergänzend zu Art. 166 ZGB die Vorschriften über den Auftrag (Art. 846 bis 854 ZGB) heranzuziehen.

    Kommissionsvertrag

    Des Weiteren kennt das ZGB den Kommissionsvertrag (Art. 865 bis 882 ZGB), der schriftlich zu schließen ist.

    Der Kommissionär nimmt im Auftrag einer anderen Person (Kommittent) ein oder mehrere Geschäfte vor, aber im eigenen Namen und für fremde Rechnung.

    Die Rechte und Pflichten aus Rechtsgeschäften mit Dritten erwirbt der Kommissionär. Auf Verlangen des Kommittenten ist der Kommissionär verpflichtet, seine Rechte aus dem Rechtsgeschäft abzutreten und den Dritten darüber zu informieren.

    Mangels einer abweichenden Vereinbarung im Kommissionsvertrag ist der Kommissionär befugt, einen Subkommissionsvertrag abzuschließen.

    Ein unbefristet abgeschlossener Kommissionsvertrag kann vom Kommissionär und vom Kommittenten jederzeit mit einer Kündigungsfrist von einem Monat, sofern der Vertrag keine längere Frist vorsieht, beendet werden.

    Franchisevertrag

    Der Franchisevertrag bietet die Möglichkeit einem Unternehmen (Franchisegeber) einem anderem Unternehmen (Franchisenehmer) auf Grundlage eines Franchisevertrages die Nutzung von exklusiven Rechten wie Firmennamen, Marken, Patenten usw. gegen eine Gebühr zu übertragen und zu nutzen.

    Der Franchisevertrag ist unter der Bezeichnung "komplexe unternehmerische Lizenz“ beziehungsweise "Franchising“ in den Art. 896 bis 906 ZGB ausdrücklich als spezielle Vertragsart geregelt. Daneben ist das Franchisegesetz Nr. 330-II vom 24. Juni 2002 zu beachten. Die Vertriebsvereinbarung kann nach der im kasachischem Recht möglichen Rechtswahl auch dem deutschen Recht unterstellt werden.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Kasachstan setzt auf Digitalisierung bei öffentlicher Vergabe und PPP-Projekten. (Stand: 15.01.2026)

    Public-Private Partnerships (PPP)

    Öffentliche-private Partnerschaften werden durch das Gesetz über öffentlich-private Partnerschaften geregelt. Im Unternehmensgesetzbuch findet sich ein separates Kapitel zu öffentlich-privaten Partnerschaften (Kapitel 5, Art. 70 bis 74).

    Unter PPP-Projekten versteht man eine allgemeine rechtliche, formalisierte und langfristige, für beide Seiten vorteilhafte Zusammenarbeit zwischen dem Staat und der Privatwirtschaft bei der Durchführung gesellschaftlich wichtiger Projekte (Schaffung von sozialen Infrastruktur, öffentliche Dienste etc.).

    Vorteile einer PPP-Projekts sind für beide Parteien die Verteilung des Risikos, Garantien und Verantwortlichkeit.

    Merkmale eines PPP-Projekts

    Zu den exklusiven Merkmalen einer PPP (Art. 4 des Gesetzes) gehören folgende Punkte:

    • Abschluss eines PPP-Vertrages zwischen einem öffentlichen und einem privaten Partner (Begründung eines PPP-Verhältnisses);
    • Eine mittel- oder langfristige Laufzeit des PPP-Projekts (zwischen 3 und 30 Jahren je nach Projekt);
    • Gemeinsame Beteiligung an der Durchführung eines PPP-Projekts;
    • Kombination von Ressourcen eines öffentlichen und eines privaten Partners bei der Durchführung des PPP- Projekts.

    Umsetzung eines PPP-Projekts

    Ein PPP-Projekt kann auf verschieden Art und Weise umgesetzt werden, zum Beispiel durch:

    • Konzession;
    • Leasing von staatlichen Eigentum;
    • Dienst-/Werkverträge;
    • Joint-Venture.

    Artikel 10 des PPP-Gesetzes beschreibt die Grundzüge der Umsetzung:

    1. Der öffentliche Partner entwickelt ein PPP-Angebot.
    2. Auswahl des privaten Partners etwa durch Ausschreibung, direkte Verhandlungen oder eine Auktion
    3. Abschluss eines PPP-Vertrages
    4. Erfüllung der Pflichten aus dem Vertrag.

    Die Projekte werden nach ihren sozialen und nachhaltigen Aspekten ausgesucht (sogenannte People-first PPP). Für weitere Informationen zu Rahmenbedingungen im PPP-Bereich ist das dreisprachige Internetportal des staatlichen Zentrums für PPP-Projekte zu empfehlen.

    Öffentliche Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen

    Seit dem 1. Januar 2025 gilt ein neues Gesetz über staatliche Beschaffung (Memlekettik satıp alw twralı). Es vereinfacht und beschleunigt die Beschaffung von Waren, Bau- und Dienstleistungen. Dies gilt insbesondere für:

    • Waren bis zum hundertfachen des monatlichen Berechnungsindex (circa 432.500 Tenge);
    • Arbeiten und Dienstleistungen bis zum fünfhundertfachen des monatlichen Berechnungsindex (circa 2.162.500 Tenge).

    Außerdem wurde ein Register mit potenziellen Lieferanten eingeführt, die einen "guten Ruf" haben und damit als verlässliche Geschäftspartner angesehen werden. Ergänzend wird bei der Vergabe ein Schwerpunkt auf soziale, ökonomische und ökologische Aspekte gelegt.

    Portal für öffentliche Aufträge

    Das Portal für das öffentliche Auftragswesen ist der zentrale Zugangspunkt zu den öffentlichen Ausschreibungen. Auf der Plattform werden Informationen zu Waren, Arbeiten und Dienstleistungen sowie zu Vergabeverfahren und Lieferantenauswahl veröffentlicht. Die Kommunikation mit den Behörden und die elektronische Dokumentenaustausch zum Vergabeverfahren erfolgt über die Portal. Zudem werden detaillierte Richtlinien unter dem Abschnitt "Hilfe" dargelegt, die unter anderem folgende Inhalte umfassen:

    • Kunden;
    • Organisatoren;
    • Lieferanten;
    • Nutzer (quasi-öffentlicher Sektor).

    Checkliste und Ablauf einer Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen

    Checkliste: Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen 

    I. Steuerliche Ansässigkeit herstellen

     IIN (Individuelle Identifikationsnummer) beantragen:

     BIN (Business Identification Number) bei der Steuerbehörde beantragen:

    • IIN muss vorhanden sein
    • Gründungsdokumente (Satzung, Vertrag)
    • Ernennungsanordnung des Gesellschaftsgründers
    • Bescheinigung über staatliche Gesellschaftsregistrierung
    • Informationen über wirtschaftlich Berechtigte
    II. Elektronische Signatur beantragen
    1. Antrag bei der Nationalen Zertifizierungsstelle Kasachstans (kostenlos) oder über kasachische Auslandsvertretung
    2. Erforderliche Dokumente:
    • Reisepass (Original)
    • Notariell beglaubigte Namensübersetzung
    • USB-Stick zur Speicherung
    • Ggf. Vertretervollmacht
    III. Registrierung auf dem Ausschreibungsportal
    1. NCALayer-Modul installieren
    2. Elektronische Signatur im Webbrowser integrieren
    3. Jährliche Gebühr (Tarif) über die elektronische Geldbörse (E-Wallet) entrichten, abhängig vom Auftragswert und dem monatlichen Berechnungsindex (2026 = 4.325 Tenge):
    • Bis 1 Mio Tenge → 1 MRP
    • Bis 10 Mio Tenge → 10 MRP
    • Bis 100 Mio Tenge → 20 MRP
    • Bis 1 Mrd Tenge → 60 MRP
    • Keine Begrenzung → 122 MRP 
    IV. E-Wallet aufladen
    1. Konto auf dem Portal einrichten
    2. Geld einzahlen für die Teilnahme:
    • Gebotssicherheit (1 Prozent des Kaufbetrags)
    • Zugang zu Ausschreibungen
    • Vertragssicherheit / Vorauszahlung
    V. Teilnahme an der Ausschreibung
    1. Qualifikationsphase: Anmeldung mit Startpreis (maximal 5 Prozent Reduktion erlaubt)
    2. Handelsphase: Preisreduktion in 3 Prozent-Schritten vom letzten Tiefpreis
    VI. Vertragssicherheit und Vertragsabschluss
    1. Kaution hinterlegen (5–30 Prozent des Vertragspreises) via Überweisung auf Sonderkonto; Zahlung über E-Wallet; Bankgarantie
    2. Vertrag elektronisch unterzeichnen auf dem Portal

    Weiterführende Informationen

    Weiterführende GTAI-Informationen zum GPA finden Sie unter: WTO und öffentliche Beschaffung. Einen Überblick über Projekte und Ausschreibungen in Kasachstan mit Informationen über aktuelle staatliche und ausgewählte private Vorhaben, inklusive Finanzierer, Auftragsvolumen und Fristen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt GTAI online bereit (auf Deutsch).

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Das Land gewährt staatliche Schutzgarantien für Investitionen und Vorteile für teilnehmende Unternehmen von Sonderwirtschaftszonen. (Stand: 01.07.2026)

    Kasachstan gewährleistet für in- und ausländische Investitionen ein stabiles und investorenfreundliches Umfeld.

    Rechtlicher Rahmen

    Das Unternehmensgesetzbuch regelt die staatlichen Garantien für Investoren. Das Gesetz hat zum Ziel, die Industrialisierung und Diversifizierung der kasachischen Wirtschaft zu fördern. Es etabliert ein Leistungssystem und unterstützt damit Direktinvestitionen in bestimmten Bereichen, darunter:

    • Herstellung von Pharmazeutika,
    • Lebensmittel;
    • Bauwesen. 

    Unternehmen profitieren in diesen Bereichen von Steuerbefreiungen, wenn die Investitionssumme mindestens 50 Millionen Euro beträgt.

    Zudem ist das Land bemüht den bürokratischen Aufwand zu reduzieren. Daher profitieren Unternehmen von dem "Ein-Schalter-Prinzip“ bei der Kommunikation mit den Behörden.

    Schutz der Investitionstätigkeit

    Kapitel 25 (Art. 273 bis 296) enthält Vorschriften zur staatlichen Förderung der Investitionstätigkeit. Ziel ist die Schaffung eines innovations- und investitionsfreundlichen Klimas. Der Rechtsschutz für Investitionen wird im Rahmen der Verfassung und internationaler Verträge garantiert, unter anderem durch:

    • Schutz des Eigentums und die effektive Rechtsdurchsetzung;
    • Entschädigung bei rechtswidrigem Handeln (Unterlassen) von Amtspersonen;
    • Stabilitätsgarantie hinsichtlich abgeschlossener Investitionsverträge.

    Die Investoren werden auch gegen willkürliche Enteignungen geschützt. Diese sind nur in Ausnahmefällen gegen eine angemessene Entschädigung zulässig (Art. 279).

    Freier Gewinntransfer

    Der freie Gewinntransfer ist für Investoren per Gesetz garantiert. Sie können die Gewinne im eigenen Ermessen (freier Gewinntransfer) verwenden, nachdem Steuern abgeführt wurden. Außerdem gibt es keine generellen Beteiligungsgrenzen. Ausländische Investoren dürfen Unternehmen vollständig besitzen. Es besteht allerdings eine Genehmigungspflicht für strategisch wichtige Branchen wie Medien oder Telekommunikation.

    Förderung von Spezialprojekten

    Das Unternehmensgesetzbuch hebt bestimmte Branchen besonders hervor. Unternehmen in diesen Branchen erhalten eine spezielle Förderung. Dazu gehören unter anderem:

    • Unternehmen im sozialen Bereich;
    • Unternehmen in ländlichen Regionen (landwirtschaftlich und nicht-landwirtschaftlich);
    • Unterstützung für innovative Unternehmen (IT-Branche);
    • Unterstützung für KMUs.

    Sonderwirtschaftszonen

    Das Recht Kasachstans sieht die Möglichkeit der Einrichtung von sogenannten Sonderwirtschaftszonen (SWZ) vor. Näheres regelt das Gesetz Nr. 242-VI über Sonderwirtschaftszonen.

    Es handelt sich um ein Konzept der Investitionsförderung, das für bestimmte abgrenzbare Gebiete besonders günstige Investitionsbedingungen vorsieht. SWZ werden für eine Dauer von 25 Jahren geschaffen. Zur Ansiedlung in einer SWZ muss ein Unternehmen einen Vertrag mit der Verwaltungsgesellschaft abschließen, in dem die Rechte, Pflichten und die Haftung der Parteien festgelegt werden.

    In den Art. 708 bis 710 des Steuergesetzbuches sind die Besonderheiten der Besteuerung in den Sonderwirtschaftszonen geregelt: Ansässige von SWZ sind von der Entrichtung bestimmter Steuern befreit, wie:

    • Körperschaftsteuer,
    • Vermögenssteuer,
    • Grundsteuer sowie der Gebühr für das Recht zur Nutzung von Grundstücken;
    • Umsatzsteuer;
    • Zollgebühren.

    Unternehmen profitieren von einfacheren Regeln für die Beschäftigung von ausländischem Personal. Weitere Informationen stellt die staatliche Investitionsagentur zur Verfügung.

    Kasachische Regierung stärkt Sonderwirtschaftsregime

    In der neuen Verfassung sind erstmals Sonderwirtschaftszonen und besondere Rechtsregime auf Verfassungsebene verankert. Damit erhalten Instrumente zur gezielten Förderung einzelner Regionen eine dauerhafte verfassungsrechtliche Grundlage. Zugleich bleiben Eigentumsschutz, unternehmerische Freiheit und die Gleichbehandlung von Marktteilnehmern verbindliche Leitprinzipien.

    Mehr Informationen zu Zollgebühren bietet Zoll und Einfuhr kompakt Kasachstan.

    Immobilienrecht

    Ausländische Unternehmen können in Kasachstan Grundstücke zum Zwecke der Bebauung, bereits bebaute Grundstücke sowie Wohneigentum erwerben.

    Hingegen können land- und forstwirtschaftliche Grundstücke nicht erworben werden. Es ist nur eine langfristige Pacht möglich.

    Der Erwerb eines Grundstückes muss beim Ministerium der Justiz (Ministerstvo yustitsii Respubliki Kazakhstan) registriert werden. Die Einbeziehung eines Notars in die Immobilientransaktion ist vorgeschrieben.

    Bilaterale Investitionsschutzabkommen

    Nach Angaben der UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (UNCTAD) hat Kasachstan insgesamt 47 bilaterale Investitionsschutzabkommen abgeschlossen, von denen 43 in Kraft getreten sind. Im Verhältnis zwischen Deutschland und Kasachstan ist der Vertrag über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Kapitalanlagen vom 22. September 1992 (Bundesgesetzblatt II 1994, S. 3730 ff.) zu beachten.

    Investitionsstreitigkeiten

    Kasachstan gehört seit 2000 zu den Vertragsstaaten der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (ICSID-Konvention) vom 18. März 1965, die von 163 Staaten unterzeichnet und von 154 Staaten ratifiziert wurde. Gemäß Art. 54 ICSID-Konvention besteht die Verpflichtung des Staates, einen gegen ihn nach den ICSID-Regeln ergangenen Schiedsspruch wie eine Entscheidung der staatlichen Gerichte des beklagten Staates zu vollstrecken.

    Auch das deutsch-kasachische Investitionsschutzabkommen sieht in Art. 11 Abs. 2 vor, dass Streitigkeiten zwischen dem ausländischen Investor und dem Gaststaat nach Ablauf einer sechsmonatigen Frist zur gütlichen Beilegung einem ICSID-Schiedsverfahren zugeleitet werden können.

    Ansprechpartner vor Ort

    Vor Ort ist die Delegation der deutschen Wirtschaft (AHK Zentralasien) der Hauptansprechpartner für deutsche Unternehmen.

    Ob bereits im kasachischen Markt aktiv oder kurz vor dem Markteintritt – was alle deutschen Unternehmen eint, sind die Herausforderungen vor Ort. Vorteile hat, wer gut vernetzt ist, einen direkten Draht zu Entscheidungsträgern pflegt, Finanzierungslösungen mitanbietet und auf Zahlungsmodalitäten sowie rechtliche Rahmenbedingungen achtet. 

     

    Viktor Ebel Wirtschaftskorrespondent Kasachstan, Germany Trade & Invest

    Weitere zentrale Anlaufstellen im Land sind:

    • Astana International Financial Center (AIFC) – Finanzdienstleister mit eigenem Rechtsstatus mit Common Law nach britischem Vorbild und bestimmten Vorteilen für Investoren wie 50 Jahre lang 0 Prozent Körperschaftsteuer auf die im AIFC erzielten Einkünfte und Schiedsgerichten.
    • ASTANA HUB – Richtet sich insbesondere an Investoren aus dem IT- und Start-up Bereich. Es bietet unter andrem Bildungsprogramme an und stellt eine Infrastruktur zur Verfügung.

    Zum Thema:

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Unternehmen profitieren von einer schnellen Unternehmensregistrierung und digitalen Verwaltung. (Stand: 15.01.2025)

    Die rechtliche Grundlage des Gesellschaftsrechts ist das Unternehmergesetzbuch und das Gesetz über Gesellschaften mit beschränkter und zusätzlicher Haftung. Weitere Regelungen finden sich in Art. 33 bis 110 Zivilgesetzbuch.

    Unternehmensregister

    Kasachstan führt kein einheitliches Unternehmensregister. Die Informationen über Vertragspartner können entweder über die Individuelle Steueridentifikationsnummer (IIN) oder die Business Identification Number (BIN) bei der staatlichen Steuerbehörde gesucht werden sowie über das Büro des nationalen Statistikamtes. Ferner kann über egov.kz eine Anfrage zur Erteilung der Informationen gestellt werden.

    Gesellschaft mit beschränkter Haftung

    Auch in Kasachstan stellt die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (TOO) die am meisten verbreitete Rechtsform dar. Zur Gründung einer TOO ist ein Gründungsvertrag und eine Satzung erforderlich. Sie sind jeweils schriftlich zu verfassen und müssen notariell beglaubigt werden. Der Mindestinhalt der Satzung ist in Art. 17 Abs. 2 TOO-Gesetz geregelt. Die Gesellschaft entsteht ab dem Zeitpunkt der staatlichen Registrierung.

    Das Mindeststammkapital einer TOO ist nicht in absoluten Zahlen, sondern als Formel festgelegt (Art. 23 Abs. 2 TOO-Gesetz). Der anfängliche Betrag des Stammkapitals entspricht dem Betrag der Einlagen der Gründer und darf nicht weniger als das Hundertfache des monatlichen Berechnungsindexes für das Gründungsjahr betragen. Der Berechnungsindex wird durch das Gesetz zum Staatshaushalt festgelegt. Für kleine Unternehmen, die als Gesellschaften mit beschränkter Haftung organisiert sind, wurde das Mindeststammkapital abgeschafft.

    Zu den wichtigsten Organen einer TOO gehören die Gesellschafterversammlung und ein Exekutivorgan. Die Rechte der Gesellschafterversammlung sind in Art. 42 bis Art. 50 TOO-Gesetz geregelt. Zu den wichtigen Kompetenzen der Gesellschafterversammlung gehört unter anderem Änderung der Satzung. Die laufende Verwaltung der Gesellschaft obliegt dem Exekutivorgan. Der Umfang der Vertretungsmacht des Exekutivorgans kann durch die Gesellschafterversammlung eingeschränkt werden.

    Die Gesellschafterversammlung kann einen Aufsichtsrat wählen (Art. 41 Abs. 3, 57 TOO-Gesetz). Der Aufsichtsrat dient der Überwachung des Exekutivorgans (Direktor). Er kann jederzeit Untersuchungen einleiten und ihm muss ein uneingeschränkter Zugang zu allen relevanten Informationen eingeräumt werden.

    Eine TOO kann auch als eine Einmanngesellschaft gegründet werden (Art. 77 Abs. 1 ZGB und Art. 2 Abs. 1 TOO-Gesetz). Eine Gründung ist unzulässig, wenn die Muttergesellschaft nur einen Gesellschafter hat (Art. 77 Abs. 2 ZGB und Art. 10 Abs. 1 TOO-Gesetz).

    Aktiengesellschaft

    Die rechtliche Grundlage für die Aktiengesellschaften ist das Gesetz über Aktiengesellschaften (AG-Gesetz). Eine AG kann von einer oder mehreren juristischen oder natürlichen Personen gegründet werden. Eine AG muss den Hinweis auf ihre Organisationsform in vollständiger oder abgekürzter Fassung "AO" vor der Firmenbezeichnung führen.

    Zur Gründung einer AG sind ein Gründungsvertrag und eine Satzung erforderlich. Der Mindestinhalt dieser Gründungsdokumente ist in den Art. 7 und 9 AG-Gesetz normiert. Beides bedarf der notariellen Form. Der Gründungsvertrag verliert seine Rechtskraft nach der staatlichen Registrierung. Die AG kann einfache Aktien und/oder Vorzugsaktien sowie eine "goldene Aktie" ausgeben. Die "goldene Aktie" verleiht ein Vetorecht.

    Das gesetzliche Mindestgrundkapital beträgt gemäß Art. 10 AG-Gesetz den 50.000-fachen Wert des oben genannten monatlichen Berechnungsbetrages.

    Das oberste Organ der Aktiengesellschaft ist die Hauptversammlung der Aktionäre (Hauptversammlung). Art. 35 bis 52 AG-Gesetz regeln unter anderem Rechte und Pflichten der Aktionäre und die Einberufung und Durchführung der Hauptversammlung. Dazu gehört unter anderem die Teilnahme an der Verwaltung der Gesellschaft, das Recht auf Informationen über Tätigkeiten der AG und das Recht auf Dividendenauszahlung. Großaktionäre sind berechtigt die Hauptversammlung außerordentlich einzuberufen und unter anderem die Kosten der Aktiengesellschaft zu verlangen. Die ordentliche Hauptversammlung muss jährlich durchgeführt werden.

    Filialen, Repräsentanzen und Tochtergesellschaft

    Will man ein Auslandsvertretung vor Ort eröffnen, kann eine Tochtergesellschaft oder alternativ eine unselbständige Filiale oder Repräsentanz eröffnet werden.

    Tochtergesellschaft

    Die Tochtergesellschaft ist rechtlich selbständig. Die Entscheidungen der Tochtergesellschaft können jedoch von der Muttergesellschaft bestimmt werden.

    Zweigniederlassung

    Die Tätigkeit einer Repräsentanz ist auf unterstützende Maßnahmen wie Marketing oder Pflege der Geschäftskontakte beschränkt. Sie darf Vertragsabschlüsse vorbereiten, allerdings nicht selbst vornehmen. Sie erzielt somit keine Einnahmen und ist demnach nicht steuerpflichtig. Dagegen kann eine Filiale kommerziell tätig werden.

    Das ausländische Stammunternehmen trägt die volle Haftung für die Tätigkeit der Filiale oder Repräsentanz. Sowohl die Filiale als auch die Repräsentanz sind demnach keine selbständigen juristischen Personen und können folglich selbst nicht Träger von Rechten und Pflichten sein.

    Registrierung

    Einzelheiten zum Registrierungsverfahren ergeben sich aus dem Gesetz über die staatliche Registrierung von juristischen Personen und die Erfassung von Filialen und Repräsentanzen. Die Registrierung läuft über das Portal für elektronische Dienstleistungen und Informationen "e.Gov.kz". Zusätzlich können darüber ein Unternehmens-Bankkonto eröffnet werden und Sozialversicherungsverträge geschlossen werden. Die Anleitung ist unter "How to register legal entity online | Electronic government of the Republic of Kazakhstan (egov.kz)" abrufbar.

    Ab dem 1. April 2026 sollen neue Maßnahmen die Registrierung ohne Zustimmung des Eigentümers und von Scheinadressen verhindern. Das Ziel ist es, eine gründliche Finanzüberwachung im Hinblick auf Terrorismus- und Geldwäscheprävention zu ermöglichen:

    Ab April 2026 persönliche Anwesenheit des Gründers erforderlich. 

    Persönliche Anwesenheit erforderlich

    • Bei zusätzlichen Überprüfungen durch die Registrierungsbehörde (z. B. Finanzaufsicht).
    • Für die Neuregistrierung von Handelsorganisationen oder deren Zweigstellen.
    • Benachrichtigung erfolgt über das e-Gov-Portal.

    Adressbestätigung 

    • Bei elektronischem Antrag muss die Unternehmensadresse bestätigt werden.
    • Eigentümer der Immobilie muss der Nutzung als rechtliche Adresse zustimmen.

    Automatische Adressprüfung

    • Abgleich mit staatlichen Datenbanken.
    • Prüfung, ob die Adresse im Adressregister existiert und für juristische Personen geeignet ist.

    Automatische Adressprüfung

    • Abgleich mit staatlichen Datenbanken.
    • Prüfung, ob die Adresse im Adressregister existiert und für juristische Personen geeignet ist.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Das Insolvenzrecht in Kasachstan: Erfahren Sie mehr über Verfahren, Gläubigerrechte und Rangfolge der Forderungen. (Stand: 16.01.2025)

    In Kasachstan regeln das Gesetz über Rehabilitation und Insolvenz und das Zivilgesetzbuch die Ansprüche von Gläubigern und den Ablauf des Insolvenzverfahrens.

    Unternehmensinsolvenz

    Das Insolvenzverfahren kann freiwillig oder auch durch eine gerichtliche Entscheidung beziehungsweise einen Antrag eines Gläubigers eingeleitet werden. Bei einer freiwilligen Insolvenz kann das Gericht den Schuldner auf Antrag als zahlungsunfähig anerkennen. Voraussetzung ist, dass der Schuldner dauerhaft zahlungsunfähig ist:

    Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn die Verpflichtungen zum Zeitpunkt des Antrags als auch am Ende des laufenden Jahres die Aktiva übersteigen.

    Phasen des Insolvenzverfahrens

    Für die Durchführung des Insolvenzverfahrens ist in der Regel das Insolvenzgericht am Sitz des Schuldners zuständig, üblicherweise das Wirtschaftsgericht. Das Insolvenzverfahren ist in sechs Phasen eingeteilt:

    I. Vorbereitung und Beginn

    In dieser Phase wird ein vorläufiger Insolvenzverwalter aus dem Insolvenzregister ausgewählt. Der Verwalter erstellt das Gläubigerregister und beurteilt die finanzielle Lage des Schuldners.

    II. Einleitung des Insolvenzverfahrens

    Das Gericht prüft den Antrag des Schuldners oder des Gläubigers und entscheidet innerhalb von drei bis fünf Werktagen über die Eröffnung;

    III. Bewertung der Vermögenswerte

    Nach der Verfahrenseröffnung leitet der vorläufige Insolvenzverwalter eine umfassende Prüfung der Vermögenswerte ein. Auf dieser Grundlage wird ein Gutachten zur finanziellen Stabilität erstellt. Die Klassifizierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzantrag begründet ist oder nicht.

    IV. Beschränkung der Vermögenswerte

    Ab der Einleitung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens darf der Schuldner nicht mehr über sein Vermögen über das normale Geschäft hinaus verfügen. Auch zuvor ergangene Urteile und Verwaltungsbeschlüsse werden ausgesetzt. Ausstehende Steuerrückstände und Geldbußen dürfen nicht eingezogen werden und zählen zur Insolvenzmasse.

    V. Gerichtliches Verfahren

    Das Gericht kann den Schuldner als insolvent anerkennen, eine Sanierung einleiten oder die Liquidation anordnen. Die Entscheidung enthält auch Angaben zur Übertragung der Verwaltung an den Insolvenzverwalter und die Höhe der geltend gemachten Forderungen der Gläubiger.

    VI. Abschluss des Insolvenzverfahrens

    Nach Befriedigung der Gläubiger legt der Insolvenzverwalter dem Gericht einen Abschlussbericht vor. Dieser umfasst die Liquidationsbilanz und die Berichte über die Verwertung des Restvermögens. Die Liquidation gilt als abgeschlossen und das Unternehmen als liquidiert, wenn die Insolvenz in staatlichen Registern eingetragen wurde.

    Forderungsanmeldung

    Die Gläubiger können ihre Forderungen in dem vom Insolvenzverwalter geführten Register der Gläubiger anmelden. Der Antrag muss:

    • fristgerecht,
    • vollständig und
    • beweiskräftig sein.

    Neben den allgemeinen Angaben, muss der Antrag auch folgende Angaben enthalten:

    • Vollständige Höhe der Forderung;
    • Rechtsgrund der Forderung, etwa ein Vertrag, Rechnung;
    • Etwaige Sicherheiten wie Pfandrechte;
    • Datum und Nachweis der Entstehung der Forderung wie Rechnung, Lieferbeleg.

    Die Forderungen müssen innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung des Gläubigerverzeichnisses angemeldet werden. Die Frist kann jedoch nach Verfahren, Gerichtsbeschluss oder speziellen Regelungen abweichen. Wenn die Anmeldung nicht fristgerecht oder unvollständig erfolgt, kann das Gericht die Forderung nicht anerkennen und die Ansprüche werden im Insolvenzverfahren nicht berücksichtigt.

    Um das Risiko zu minimieren, empfiehlt sich eine fachkundige Unterstützung durch eine Anwaltskanzlei vor Ort oder die Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien (AHK Zentralasien).

    Insolvenzregister

    In Kasachstan wird das zentrale Insolvenzregister offiziell vom Ausschuss für Staatseinnahmen beim Finanzministerium geführt. Die Liste der Insolvenzverwalter, laufender Verfahren und Insolvenzverfahren finden Sie unter dem Menüpunkt "Services" (Қызметтер) in englischer Sprache.

    In welche Rangfolge werden die Gläubigerforderungen befriedigt?

    Die Forderungen werden nach Prioritätsstufe befriedigt. Die Priorisierung erfolgt in folgender Reihenfolge:

    1. Verfahrenskosten;
    2. Gesicherte Forderungen wie Hypotheken, Pfandrechte und andere Sicherheiten;
    3. Anwartschafts- und Arbeitnehmerforderungen;
    4. Steuern und Abgaben;
    5. Ungesicherte Forderungen wie etwa Lieferanten.

    Hinweis: Der Erlass Nr. 654 des Ministerium vom 31. Oktober 2025 sieht außerdem vor, dass, wenn das Schuldnervermögen nicht ausreicht, die Haftung für die Steuerschulden von den Leitern oder anderen verantwortlichen Personen getragen wird. Diese haften mit ihrem eigenen Vermögen in Höhe der ausstehenden Schulden für die Verpflichtungen des Schuldners gegenüber den Gläubigern.

    Dieser Punkt sorgt aktuell für Diskussionen im Regierungsapparat, da er den geltenden Regeln des Zivilgesetzbuches widerspricht und eine sekundäre Haftung für Gesellschafter einer TOO schafft, die vom Gesetz nicht vorgesehen ist. Der Erlass tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Wirtschaftsakteure erwarten jedoch eine Änderung des Erlasses beziehungsweise eine Kassation durch das Oberste Gericht.

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Kasachstan weitestgehend gesetzlich geregelt. Es kennt alle relevanten Schutzrechte wie Patente, Marken und Designs. (Stand: 16.01.2026)

    Das Ministerium der Justiz ist zuständig für die Fragen rund um den Schutz von geistigem Eigentum. Die Anmeldung, Überwachung und Durchsetzung von geistigen Schutzrechten erfolgt über das kasachische Patentamt. Relevante Rechtsquellen sind:

    Relevante Rechtsquellen zum Schutz geistigen Eigentums:

    Internationale Übereinkommen

    Darüber hinaus ist Kasachstan mehreren internationalen Übereinkommen zum Schutz der geistigen Rechte beigetreten und ist Vertragspartei, darunter:

    • des Übereinkommens zur Errichtung der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO; Informationsseite Kasachstan) seit 1991,
    • des Pariser Verbundübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums seit 1991,
    • des Madrider Übereinkommens über die Internationale Registrierung von Warenzeichen und des Vertrags über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Patentwesens seit 1991;
    • Berner Übereinkunft über Urheberrecht für Werke der Literatur und Kunst seit 1999.

    Seit 2015 ist Kasachstan Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und des TRIPS-Abkommens, welches die handelsbezogene Aspekte geistiger Eigentumsrechte regelt. Als Mitglied des Eurasischen Verbundes (EAWU) ist Kasachstan entsprechenden Übereinkommen, wie dem eurasischen Patentübereinkommen aus dem Jahr 1994, beigetreten.

    Registrierung und Schutz des geistigen Eigentums

    Die Registrierung eines Schutzrechts in Kasachstan sollte so frühzeitig wie möglich erfolgen, damit umfangreicher Schutz erlangt werden kann. Die Registrierung erfolgt, unabhängig vom Schutzrecht, beim Nationalen Institut für Geistiges Eigentum (Qazpatent). Der allgemeine Begriff des geistigen Eigentums ist in Art. 125 des kasachischen Zivilgesetzbuches geregelt.

    "Darunter wird ausschließliches Recht einer privaten oder juristischen Person an den Ergebnissen einer geistigen, schöpferischen Tätigkeit oder ähnlichen Mitteln zur Individualisierung an erbrachten Werken oder Dienstleistungen einer juristischen Person (Handelsname, Warenzeichen, Dienstleistungsmarke) verstanden."

    Die Nutzung von geistigem Eigentum darf von Dritten nur mit Zustimmung des Rechteinhabers vorgenommen werden.

    Gegenstände des geistigen Eigentums sind:

    • Urheberrecht,
    • verwandte Schutzrechte,
    • Markenrecht,
    • das Recht auf die Verwendung des Herkunftsortes von Waren und das Patenrecht.

    Die Schutzdauer des geistigen Rechts hängt von der Art des Schutzrechtes ab. So können Erfindungen, die neu sind, auf einer erfinderischen Tätigkeit beruhen und gewerblich anwendbar, für 20 Jahre geschützt werden. In bestimmten Fällen können Schutzrechte verlängert werden.

    Schutzrecht

    Schutzdauer

    Anmeldung

    Urheberrecht

    Lebenszeit des Urhebers + 70 JahreEntsteht automatisch, keine Registrierung erforderlich, allerdings empfohlen

    Marke (Trademark)

    10 Jahre, unbegrenzt verlängerbar in 10-Jahres-SchrittenAnmeldung bei Qazpatent; Prüfung ca. 8–10 Monate, Fast-Track möglich

    Patent (Erfindung)

    20 Jahre; Verlängerung um max. 5 Jahre für bestimmte ProdukteAnmeldung bei Qazpatent; erfordert technische Prüfung

    Gebrauchsmuster

    5 Jahre, verlängerbar um 3 JahreAnmeldung bei Qazpatent; weniger strenge Anforderungen

    Industriedesign

    10 Jahre, verlängerbar um 5 JahreAnmeldung bei Qazpatent; Prüfung auf Neuheit und Originalität

    Geografische Angaben

    Unbegrenzt für Registrierung; Nutzungslizenzen 10 JahreAnmeldung bei Qazpatent; Prüfung innerhalb von 3 Monaten

    Mit dem Gesetz Nr. 233-VII vom 24. November 2025 stärkt Kasachstan den Schutz geistiger Eigentumsrechte und führt eine Reihe neuer Maßnahmen ein. Die Änderungen sehen eine Möglichkeit der beschleunigten Registrierung von Marken vor. Bisher dauert das Anmeldverfahren etwa sieben Monate. Ab dem 24. Januar 2026 wird es möglich, Markenrechte in einem beschleunigten Verfahren, das heißt drei Monate ab dem Tag der Antragstellung, gegen eine zusätzliche Gebühr zu registrieren. Die Erhebung des Widerspruch gegen die Registrierung wurde von einem Monat auf zwei Monate verlängert. Ab Januar 2026 sollen zudem ungeplante Kontrollen durch Justizbehörden auf Wunsch von Autor:innen und Rechtsinhabern durchgeführt werden.

    Register der geistigen Rechte

    Das Komitee für staatliche Einnahmen führt ein staatliches Zollregister (Tamozhennyy reestr obektov intellektualnoy sobstvennosti - ТРОИС) für Objekte des geistigen Eigentums. In diesem Register werden Marken, Urheberrechte, verwandte Schutzreche und andere IP-Objekte eingetragen, um sie an der Zollgrenze zu schützen. Die Eintragung ist nicht automatisch mit der nationalen Registrierung eines Rechts bei Qazpatent verbunden. Das heißt Schutzrechte müssen separat in das Zollregister eingetragen werden. Die Antragstellung erfolgt über die digitale Plattform Keden.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Kasachstan ist ein Niedrigsteuerland. Das Steuergesetzbuch erfährt aber regelmäßige Änderungen. In der Praxis sind daher viele Besonderheiten zu beachten. (Stand: 15.01.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Das kasachische Steuerrecht wird seit Jahren umfassend modernisiert und an internationale Standards angepasst. Das neue Steuergesetzbuch (im Folgenden: StrGB) trat zum 1. Januar 2026 in Kraft. Die Reform verfolgt vor allem das Ziel einer effizienteren Verwaltung, stärkeren Digitalisierung sowie einer gezielten Förderung von Investitionen.

    Steuerarten und Steuersätze

    Steuern haben sowohl Steuerresidenten als auch Nichtsteuerresidenten zu zahlen, sofern sie Einkünfte in Kasachstan oder aus kasachischen Quellen erzielen. Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über relevante Steuerarten.

    Kasachstan: Steuersätze für das Jahr 2026
    SteuerartSteuersatz (in Prozent)
    Normalsatz Körperschaftsteuer20 
    Branchenspezifische Körperschaftsteuer 

    25 für Banken

    25 Glückspielunternehmen 

    5 Leasing/Bildung/Gesundheit 

    3 Landwirtschaft 

    Umsatzsteuer 16
    Quellensteuer 15
    Quellensteuer für Nichtresidenten 5 für Rückversicherungsleistungen
    5 für Einkünfte aus dem internationalen Transport
    15 für Versicherungsdienstleistungen
    15 Einkünfte auf Dividenden; Lizenzgebühren, Vermögenszuwachs
    20 in allen anderen Fällen
    Steuer auf Reingewinn von Nichtresidenten15 (Doppelbesteuerungsabkommen beachten)
    Einkommensteuer (Progressiver Satz)
    • 10 bis 15 für Gebietsansässige;
    • 10 bis 17 für Gebietsfremde 
    Quelle: Kasachisches Steuergesetzbuch; Eigenrecherche Germany Trade & Invest

    Wer ist steuerpflichtig?

    Steuerpflichtig sind alle in Kasachstan ausländische Unternehmen, die eine ständige Niederlassung oder Betriebsstätte in Kasachstan unterhalten.

    Unternehmen, die Umsätze aus kasachischen Quellen erzielen, ohne dort ansässig zu sein, unterliegen ebenfalls der Steuerpflicht. Das betrifft insbesondere Einkünfte aus im Inland erbrachten Warenlieferungen, Dienstleistungen und Einkünfte aus Lizenzen und Dividendenerträgen (Kap. 19. Art. 72 ff StrGB).

    Dienstleistungserbringung aus dem Ausland

    Bestimmte Beratung- und Managementleistungen werden besteuert, selbst wenn diese außerhalb von Kasachstan erbracht werden. Die Leistungen sind in Art. 644 StrGB genannt, darunter:

    • IT-Dienstleistungen,
    • Finanz- und Rechtsberatung,
    • Ingenieurwesen;
    • Marketing,
    • Audit;
    • Lizenzzahlungen.

    Die kasachische Gegenseite tritt in diesem Fall als Steueragent (Art. 645 StrGB) auf. Sie prüft, ob eine Steuerpflicht besteht und ob durch die Tätigkeit des ausländischen Unternehmens eine Betriebsstätte begründet wurde. Nimmt das Partnerunternehmen das Vorliegen einer Betriebsstätte an, so kann das ausländische Unternehmen nicht von der Steuer befreit werden.

    Nichtansässige Unternehmen und Privatpersonen, die Quellensteuer gezahlt haben, sind berechtigt eine Rückerstattung zu beantragen, wenn sie keine Betriebsstätte im Land unterhalten. Seit dem 1. Januar 2026 gilt ein vereinfachtes Verfahren für die Rückerstattung der Quellensteuer: Standardisierte Formulare erleichtern die Beantragung und reduzieren regionale Unterschiede.

    Rückerstattung der Quellensteuer

    Nichtansässige Unternehmen und Privatpersonen, die Quellensteuer gezahlt haben, sind berechtigt eine Rückerstattung zu beantragen, wenn sie keine Betriebsstätte im Land unterhalten:

    1. Antrag stellen bei der örtlichen Steuerbehörde oder über das e.gov-Portal;
    2. Erforderliche Nachweise wie Zahlungsbelege, Verträge, Ansässigkeitsbescheinigung und Angaben zur Aufenthaltsdauer der Beschäftigten;
    3. Die Entscheidung der Behörde erfolgt innerhalb von 20 Arbeitstagen. Die Auszahlung spätestens 30 Arbeitstage nach der Bewilligung;
    4. Die Rückerstattung erfolgt direkt auf das ausländische Konto.

    Umsatzsteuer und Registrierung

    Seit Januar 2026 beträgt der Standard-Mehrwertsteuersatz 16 Prozent. Gemäß Art. 367 des StrGB sind zur Zahlung verpflichtet:

    • Steuerzahler, die in Kasachstan für Mehrwertsteuerzwecke registriert sind;
    • Steuerzahler, die Waren nach Kasachstan importieren;
    • Ausländische Unternehmen gemäß Abschnitt 25 des StrGB.

    Wer muss sich registrieren?

    Der Schwellenwert für die umsatzsteuerliche Registrierung wurde von 78,6 Millionen Tenge auf 40 Millionen Tenge (das 10-fache des monatlichen Berechnungsindexes) gesenkt.

    Zudem müssen ausländische Unternehmen, die digitale Marktplätze in Kasachstan anbieten sich als Mehrwertsteuerzahler registrieren. Sie werden gesperrt, wenn sie die Umsatzsteuer hinterziehen oder ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen. Die Registrierungspflichtet richtet sich vor allem an Online-Marktplätze, die in Kasachstan tätig sind und ihre Dienste, Waren oder Arbeiten natürlichen Personen anbieten.

    Checkliste: Registrierung als Steuerpflichtiger für ausländische Unternehmen und E-Commerce-Plattformen:

    • Frist: Innerhalb von 30 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit in Kasachstan;
    • Dokumente: Notarisiertes Gründungsdokument, Steueranmeldung, ggf. Übersetzungen;
    • Einreichung: Online-Portal Taxpayer’s Office oder persönlich über regionale Steuerbehörden oder Steuerbüros.

    Deutsch-Kasachisches Doppelbesteuerungsabkommen

    Zwischen Deutschland und Kasachstan besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung vom 26. November 1997. Die DBA-Regelungen haben Vorrang vor nationalem Recht und können abweichende Quellensteuersätze festlegen.

    Besteuerung der Einkünfte einer Betriebsstätte

    Die Einkünfte aus einer Betriebsstätte in Kasachstan werden ausschließlich dort besteuert. Eine Betriebsstätte vor Ort kann entstehen durch:

    • Feste Geschäftseinrichtung;
    • Leitungssitz;
    • Dauerhafte Projekttätigkeit und Erbringung von Dienstleistungen;
    • Abhängige Vertreter wie Kommissionäre.

    Wenn eine Betriebsstätte begründet wird, dann wird neben der Quellensteuer, auch die Körperschaftsteuer fällig. Außerdem müssen die Betriebsstätte registriert und regelmäßige Steuererklärungen abgeben werden.

    Checkliste: Betriebsstätte in Kasachstan

    Checkliste: Betriebsstätte in Kasachstan

    I. Welche Art der Tätigkeit soll erbracht werden?

    • Dienstleistung, Bau, Montage, Exploration, Beratungs- oder Managementleistung

    II. Überschreitet die Tätigkeit 183 Tage innerhalb von 12 Monaten?

    • Achtung bei mehreren Projekten und entsandten Beschäftigten vor Ort. Kasachische Behörden zählen die Dauer der Projekte zusammen.

    III. Gibt es/wird eine feste Geschäftseinrichtung vor Ort benötigt?

    • Festes Managementbüro, Werk, Lager, Sitz der Herstellung, Lieferung oder Verpackung; Leitungsbüro

    IV. Wie sind die Verträge gestaltet?

    • Klare Definitionen für die Erbringung von Leistungen als remote oder nur kurzfristig vor Ort, auch bezüglich des Einsatzes von Gerätschaften.
    • Beschäftigte dürfen keine Verträge vor Ort abschließen.
    • Vermeiden, dass lokale Vertreter als Kommissionäre auftreten.

    V. Personal- und Projektplanung

    • Aufenthaltsdauer von Beschäftigten und Geräten dokumentieren;
    • Dokumentation von Projektzeiten und Tätigkeiten;
    • Beachtung der 183-Tage-Grenze;
    • Keine dauerhafte Präsenz vor Ort mit eigener Infrastruktur

    Besteuerung von natürlichen Personen

    Die Einkommensteuer gilt für weltweit erzielte Einkünfte von Privatpersonen. Für in Kasachstan ansässige Personen mit einem Einkommen unter 8.500 des monatlichen Berechnungsindexes gilt ein Steuersatz von 10 Prozent. Wenn das Einkommen das 8.500-fache des monatlichen Berechnungsindexes übersteigt, gilt ein Steuersatz von 15 Prozent. Als gebietsansässig gilt eine Person, die nicht weniger als 183 Tage in Kasachstan innerhalb von 12 Monaten im Land verbringt.

    Für Gebietsfremde gilt ein Steuersatz von 10 Prozent bei einem Einkommen bis zu 600.000 des monatlichen Berechnungsindexes und von 17 Prozent für Einkommen, das diesen Betrag übersteigt.

    Außerdem müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber verpflichtende Beiträge zur Kranken-, Renten und Sozialversicherung leisten. Die GTAI-Publikation Arbeitsmarkt Kasachstan bietet weitere Informationen zur Zusammenstellung von Löhnen und Lohnkosten. Das DBA regelt die Besteuerung von natürlichen Personen, die sich vorübergehend im Ausland aufhalten. Im GTAI-Rechtsbericht Entsendung und Aufenthalt finden Sie weitere Einzelheiten zur Anwendung des DBAs.

    Hinweis: Der monatliche Berechnungsindex wird als Berechnungsgrundlage für den Mindestlohn und für die Berechnung von Leistungen und anderen Sozialleistungen sowie die Anwendung von Strafen, Steuern und anderen Zahlungen gemäß den Gesetzen der Republik Kasachstan verwendet. Für das Jahr 2026 beträgt er 4.325 Tenge.

    Zuständige Behörden

    Hauptverantwortlich für die Steuerregistrierung und Verwaltung ist das Komitee für Staatseinnahmen beim Finanzministerium. Das Online-Portal Taxpayer’s Office bietet Zugänge zu Steuererklärungen, zum Steuerkalender, Zahldaten und vielem mehr. Für die Nutzung von Online-Portalen ist eine digitale Signatur notwendig.

    Zum Thema:

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Das kasachische Arbeitsrecht ähnelt der europäischen Gesetzgebung. Es gibt jedoch lokale Anforderungen. Unternehmen sollten diese beachten. (Stand: 16.01.2026)

    Das Arbeitsrecht in Kasachstan basiert auf dem Arbeitsgesetzbuch (im Folgenden: ArbG) sowie ergänzenden Regelungen im Sozial- und Beschäftigungsgesetz. Das ArbG regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer und orientiert sich an europäischen und internationalen Regeln.

    Zu gesetzlichen Garantien gehören:

    • Schutz der Rechte der Arbeitnehmer,
    • stabile Arbeitsbedingungen und
    • Mechanismen zur Streitbeilegung.

    Das seit Juli 2023 geltende Sozialgesetz garantiert unter anderem:

    • soziale Sicherung;
    • beitragspflichtige Leistungen;
    • Altersgrenzen;
    • Mutterschutz.

    Arbeitsvertrag: Abschluss, Rechte und Pflichten

    Für den Vertragsabschluss gilt zwingend die Schriftform. Außerdem muss dieser auf dem enbek.kz-Portal registriert werden. Im Rahmen der Digitalisierung erlaubt das Sozialgesetzbuch die Nutzung elektronischer Arbeitsverträge und digitaler Signaturen.

    Der Arbeitsvertrag kann befristet oder unbefristet geschlossen werden. Eine Befristung unter einem Jahr ist jedoch nicht zulässig. Eine Ausnahme gilt für Kleinunternehmen, die eine kleinere Belegschaft beschäftigen. Im Arbeitsvertrag darf eine Probezeit für bis zu drei Monaten vereinbart werden.

    Remote-Arbeit ist gesetzlich anerkannt, obwohl von lokalen Firmen wenig praktiziert. Entsprechende Klauseln müssen in die Arbeitsverträge aufgenommen werden. Der Arbeitgeber ist zudem verpflichtet, technische Ausstattung zur Verfügung zu stellen und den Arbeitsschutz sicherzustellen.

    Rechte und Pflichten der Arbeitnehmer und Arbeitgeber ähneln europäischen Normen, etwa:

    • sichere und gesunde Arbeitsbedingungen;
    • regelmäßige und pünktliche Zahlungen des Gehalts;
    • Urlaubsanspruch;
    • Mutterschutz;
    • Schutz vor Diskriminierung.

    Arbeitgeber sind zudem verpflichtet für Arbeitnehmer eine Arbeitsunfall- und Berufspflichtversicherung zu schließen.

    Mindestlohn

    Zur Berechnung des Mindestlohns wird der monatliche Berechnungsindex als Bemessungsgrundlage herangezogen. Trotz gestiegenen monatlichen Berechnungsindexes von 4325 Tenge im Jahr 2026 bleibt der gesetzliche Mindestlohn unverändert bei 85.000 Tenge.

    Arbeitsinspektion und Kontrollen

    Zuständig für Kontrollen und Überprüfung des Arbeitsvorschriften ist die staatliche Arbeitskommission. Sie überprüft die Arbeitsverträge, die Arbeitssicherheit vor Ort und ist für Arbeitnehmer der erste Ansprechpartner, wenn Arbeitgeber die Vorschriften nicht einhalten. Neben der Überwachung führt sie Risikobewertungen und setzt Sicherheitsmaßnahmen durch. Etwaige Verstöße gegen geltende Vorschriften können empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.

    Die Arbeitsaufsicht kontrolliert die Einhaltung der Vorschriften verstärkt und führt zu diesem Zweck Kontrollen durch:

    • Die Kontrolle erfolgt aufgrund der übermittelten Informationen, ohne einen Vorort-Termin.
    • Halbjährlicher, angekündigter Besuch am Kontrollobjekt möglich.
    • Ungeplante Inspektion werden ohne vorherige Benachrichtigung durchgeführt. 

    Die Arbeitsinspektion veröffentlicht einen Kontrollplan und auch Ergebnisse von durchgeführten Kontrollen auf ihrer Webseite.

    Beilegung von Streitigkeiten

    Zur Beilegung von Streitigkeiten sieht das kasachische Arbeitsrecht zwei Möglichkeiten vor: Die Beilegung durch ein vorgerichtliches Verfahren und ein Gerichtsverfahren.

    Vorgerichtliches Verfahren

    Das vorgerichtliche Verfahren findet durch eine interne Kommission im Unternehmen statt. Die Aufrufung der Schlichtungsstelle ist bis auf wenige Ausnahmen für alle Streitigkeiten verpflichtend. Die Kommission hat 15 Werktage Zeit, den Streit beizulegen. Die Entscheidung wird in Form eines Protokolls ausgefertigt und ist bindend. Unternehmen, die über keine interne Schlichtungsstelle verfügen, können die Arbeitskommission anrufen oder sich direkt an ein Gericht wenden. Die Klage kann innerhalb eines Monats nach Erhalt der Kommissionsentscheidung eingereicht werden.

    Kollektive Arbeitskonflikte werden zunächst durch den Arbeitgeberverband geprüft. Wenn eine Einigung nicht möglich ist, dann wird eine Schlichtungskommission angerufen. Können sich die Parteien auch hier nicht einig werden, wird ein Arbeitsgericht angerufen.

    Gerichtsverfahren

    Ein Gerichtsverfahren kommt insbesondere bei unrechtmäßiger Entlassung, Nichtzahlung von Löhnen, Verletzung von Arbeitsbedingungen und anderen arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in Betracht. Im Rahmen eines Gerichtsverfahren können die Streitparteien einen Vergleich schließen oder eine Mediation einleiten.

    Kasachische Gerichte entscheiden oft zu Gunsten von Arbeitnehmern, insbesondere bei Lohnverzögerung. Das Gericht kann zudem Arbeitgeber zur Wiedereinstellung des Beschäftigungsverhältnisses verpflichten oder dem Arbeitnehmer Schadensersatz zusprechen.

    Die Beilegung von Streitigkeiten erfordert nicht nur die Einhaltung von festgelegten Verfahren, sondern auch lokale Besonderheiten. Daher sind Arbeitgeber gut beraten, sich einen rechtlichen Beistand vor Ort zu suchen.

    Beschäftigung von ausländischen Fachkräften

    Wenn deutsche Fachkräfte beschäftigt werden sollen, dann müssen sie entsprechende Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungen beantragen. Hierfür müssen die beruflichen Qualifikationen nachgewiesen werden. Die Beschäftigung von ausländischen Kräften ist zudem nur möglich, wenn die Quote für die Beschäftigung von lokalen Kräften dies zulässt. Möglicherweise müssen lokale Arbeitskräfte hinzugezogen werden. Die Quote wird jährlich neu festgelegt. Eine andere Möglichkeit im Land tätig zu werden, ist die Entsendung von Beschäftigen nach Kasachstan.

    Weitere Informationen

    Weitere Informationen zu Rechten und Pflichten der Vertragsparteien, Vertragsbeendigung, Mindestlohn und Sozialleistungen sind abrufbar im GTAI-Bericht Arbeitsmarkt Kasachstan. Einzelheiten zur Entsendung bietet der GTAI-Rechtsbericht Aufenthalt und Entsendung.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Deutsche Staatsbürger können visafrei nach Kasachstan einreisen. Sollen Arbeitskräfte ins Land entsandt werden, so muss ein Visum beantragt werden. (Stand: 01.07.2026)

    Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich Entsendungen an.

    Die aufenthaltsrechtlichen Fragen werden durch die Erlasse vom 24. November 2016 Nr. 11-2/555 und vom 28. November 2016 Nr. 1110 geregelt. Grundsätzlich können deutsche Staatsangehörige höchstens 30 Tage visafrei für touristische Zwecke und zum Beispiel zwecks Teilnahme an Konferenzen, Messen sowie zu geschäftlichen Meetings und Vertragsverhandlungen und -abschlüssen einreisen. Die Aufenthaltsdauer beträgt insgesamt 90 Tage in jedem Zeitraum von 180 Tagen.

    Einreise und Montage

    Für längere Aufenthalte, die Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses vor Ort und für Montagetätigkeiten ist ein Visum notwendig. Auch für kurzfristige Montage- und Installationsarbeiten sowie Projektierung ist ein Visum erforderlich. Für Montagetätigkeiten beispielsweise ist dies ein Geschäftsvisum (B2).

    Montage umfasst die Installation, Reparatur und Wartung von Anlagen. Die Dienstleistung muss im Rahmen eines Vertrags erfolgen und darf 120 Tage innerhalb eines Jahres nicht überschreiten.

    Für langfristige Beschäftigungen vor Ort muss ein Arbeitsvisum beantragt werden.

    Vor der Einreise

    Ein Visum kann bei der kasachischen Botschaft oder bei einer konsularischen Vertretung beantragt werden. Sie bieten auch eine ausführliche Übersicht über Visakategorien und Regelungen für die Visa-Beantragung für die Republik Kasachstan.

    Geschäftsvisum (B2) für Montageentsendungen

    Das Geschäftsvisum (B2) wird entweder einmalig mit einer Dauer bis zu 90 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht für 30 Tage im Land erteilt oder ein mehrmaliges bis zu 180 Tagen mit einem Aufenthaltsrecht bis zu 90 Tagen.

    Checkliste: Beantragung Geschäftsvisum (B2) für Entsendung nach Kasachstan 

    1. Offizielles Antragsformular, abrufbar bei der kasachischen Botschaft
    2. Entsendeschreiben des deutschen Arbeitgebers mit Angaben zum Zweck und der Dauer der Reise
    3. Förmliche Einladung des Geschäftspartners, vom kasachischen Innenministerium bestätigt und mit einer Referenznummer versehen

     

    Arbeitsvisum

    Die Voraussetzungen für die Erteilung sind ähnlich wie bei dem Geschäftsvisum. Zusätzlich zu der Einladung und dem Geschäftsschreiben des deutschen Arbeitgebers, muss noch eine Arbeitserlaubnis des kasachischen Innenministeriums vorgelegt werden und ein Einladungsschreiben des lokalen Arbeitgebers. Das Visum wird für die Dauer der Arbeitsgenehmigung erteilt.

    Nach der Einreise

    Nach der Einreise muss die Migrationspolizei benachrichtigt werden. Für visafreie Aufenthalte ist keine vorübergehende Registrierung erforderlich, wenn diese den Zeitraum von 30 Tagen nicht überschreiten. Bei Aufenthalten über 30 Tagen muss eine befristete Aufenthaltsgenehmigung beantragt werden. Die Verantwortung für die Meldung trägt ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr der Gastgeber, sondern die einreisende Partei (Privatperson, Firma oder Hotel). Die Benachrichtigung erfolgt über das Webportal eQonaq.kz. Ändert sich die Meldeadresse während der Aufenthaltsdauer, muss dies der Behörde mitgeteilt werden.  Der Gastgeber bestätigt oder lehnt die Registrierung über eine mobile Anwendung ab. 

    Bei einer Überziehung der festgesetzten Aufenthaltsfristen, drohen unter anderem folgende Sanktionen:

    • Verwarnung bei einer Überziehung der 30-Tage-Frist;
    • Geld- oder Haftstrafen bis zur Ausweisung für fünf Jahre aus dem Land bei einer längeren Überziehung.

    Die Ausweisung und die Haftstrafe erfolgen auf Grundlage einer gerichtlichen Entscheidung. Sie werden ab dem Tag des Vollstreckungsdatums wirksam.

    Sozialversicherungsabkommen

    Deutschland und Kasachstan haben kein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen. Deutsche Unternehmen müssen also prüfen, ob und in welchem Umfang das nationale Recht im Entsendestaat greift. Aufgrund des Territorialprinzips ist eine doppelte Besteuerung möglich.

    Doppelbesteuerungsabkommen

    Das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Kasachstan regelt, wie Einkünfte von Arbeitnehmern, die sich vorübergehend in dem jeweils anderen Staat aufhalten, besteuert werden. Grundsätzlich gilt, dass Vergütungen für unselbständige Arbeit in dem Staat besteuert werden, in die Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wird.

    183-Tage-Regel

    Eine zentrale Ausnahme bildet die 183-Tage-Regel: Wenn sich der Beschäftigte innerhalb des Zeitraums von zwölf Monaten nicht länger als 183 Tage im Entsendestaat aufhält, verbleibt das Besteuerungsrecht ausschließlich beim Ansässigkeitsstaat. Darüber hinaus darf die Vergütung:

    • nicht von einer lokalen Betriebsstätte getragen werden und
    • der Beschäftigte darf nicht im Land ansässig sein.

    Risiko: Gründung einer Betriebsstätte durch Entsendung

    Art. 5 des DBAs definiert die Betriebsstätte als eine feste Geschäftseinrichtung, durch die die Tätigkeit eines Unternehmens ganz oder teilweise ausgeübt wird. Dazu zählen unter anderem physische Einrichtungen wie zum Beispiel eine Zweigniederlassung oder eine Fabrikationshalle. Aber auch Bau- und Montagearbeiten, wenn ihre Dauer zwölf Monate überschreitet.

    Kasachische Behörden nehmen regelmäßig das Vorliegen einer Betriebstätte an, wenn ein Unternehmen nicht nur über einen längeren Zeitraum Dienstleistungen vor Ort erbringt, und sich aus einer Gesamtwürdigung ergibt, dass die zeitliche Schwelle für die Begründung einer Betriebsstätte überschritten wird.

    Das Behörden legen bei der Beurteilung die Maßstäbe des Multilateralen Übereinkommens zur Verhinderung der Aushöhlung der Besteuerungsgrundlage und Gewinnverlagerung (MLI) an. Dies soll die missbräuchliche Inanspruchnahme von DBA verhindern (Art. 7 des MLI-Abkommens). Eine kasachische Behörde kann also zum Beispiel prüfen, ob die Beschäftigung für mehrere Projekte eines Unternehmen missbräuchlich ist, wenn in der Gesamtschau die Schwelle für die Entstehung einer Betriebsstätte überschritten wird.

    Um das Risiko zu minimieren, sollten vor Ort eine sachkundige Unterstützung eingeholt werden, durch eine Rechtsanwaltskanzlei oder die AHK Zentralasien.

    Weitere Informationen zu Besteuerung in Kasachstan hält der GTAI-Rechtsbericht Kasachstan: Direkte und indirekte Steuern bereit.

    Checkliste Entsendung in Drittstaaten

    Die nachfolgende Grafik vermittelt einen ersten Überblick über die Entsendung in einen Drittstaat.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Aktuelle Datenschutzregeln in Kasachstan: Von Einwilligung bis KI-Gesetz – die wichtigsten Aspekte kompakt erklärt. (Stand: 01.07.2026)

    Das kasachische Datenschutzgesetz (Дербес деректер және оларды қорғау туралы) ist an die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angelehnt. Es regelt die Erhebung, die Verarbeitung, die Sammlung und den Schutz von personenbezogenen Daten. Die neue kasachische Verfassung gewährleistet außerdem digitale Rechte und den Schutz personenbezogener Daten vor unrechtmäßiger Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung. Darüber hinaus räumt die Verfassung das Recht auf einen Auskunftsanspruch gegenüber staatlichen Akteuren und Medien ein.

    Was sind personenbezogene Daten?

    Der nicht abschließend geregelte Begriff "personenbezogene Daten" ähnelt dem der DSGVO. Nach Art. 4 der DSGVO sind personenbezogene Daten:

    "Alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person [...] beziehen."

    Nach dem kasachischen Recht werden darunter personenbezogene Daten wie:

    • der Name einer Person,
    • Angaben zu ihrem Personalausweis (Reisepass),
    • ihr Geburtsdatum, ihre Adresse, ihre Familie, ihre Ausbildung,
    • ihr Beruf, ihr Einkommen

    und andere Informationen, anhand derer die Person identifiziert und von anderen Personen unterschieden werden kann, gefasst.

    Wie dürfen Daten verarbeitet werden?

    Auch die Anforderungen an die Verarbeitung von "personenbezogenen Daten" sind an die DSGVO angelehnt:

    "Personenbezogene Daten dürfen nur mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der betroffenen Person erhoben, verarbeitet und weitergeben werden."

    Die Zwecke der Verarbeitung und Weitergabe der Daten müssen vorher klar definiert werden. Wenn sich der Zweck ändert, so muss vorher eine Einwilligung der betroffenen Person zu der Änderung eingeholt werden.

    Dabei muss die betroffene Person ihre Einwilligung jederzeit, ohne Angabe von Gründen widerrufen können. Hinzu kommt, dass die betroffene Person das Recht hat, jederzeit Zugang zu ihren personenbezogenen Daten zu verlangen. Möchte ein Unternehmen einem Dritten Zugang zu den erhobenen personenbezogenen Daten gewähren, so kann das nur im Rahmen der erteilten Zustimmung erfolgen.

    Ein Unternehmen muss eine verantwortliche Person (Datenschutzbeauftragter) benennen, die für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich ist.

    Daten ins Ausland? Nur unter strengen Bedingungen!

    Unternehmen, die Daten der kasachischen Bevölkerung verarbeiten, müssen alle personenbezogenen Daten in Kasachstan speichern.

    Eine Übertragung von personenbezogenen Daten ist nur dann in Länder außerhalb von Kasachstan möglich, wenn die Zielländer den Schutz personenbezogener Daten durch Rechtsvorschriften gewährleisten können. Das ist zum Beispiel bei Ländern der Fall, die dem Übereinkommen zum Schutz des Menschen bei der automatischen Verarbeitung personenbezogener Daten beigetreten sind. Dies gilt jedoch nicht für Mobilfunkdaten. Eine Übertragung von Mobilfunkdaten ins Ausland ist untersagt.

    Zudem gelten seit 2025 strengere Kontrollmechanismen: Unternehmen müssen Anträge auf Datenübertragung detailliert begründen und Sicherheitsmaßnahmen (zum Beispiel Token-Systeme) einhalten.

    Was passiert bei Verstößen und wo sind Datenpannen zu melden?

    Die zuständige Behörde für die Überwachung und Ausführung der datenschutzrechtlichen Regeln ist das Ministerium für künstliche Intelligenz und digitale Entwicklung. Das Ministerium ist unter anderem dafür verantwortlich die Bußgelder bei Datenschutzverstößen festzulegen und durchzusetzen.

    Im Falle eines Verlustes von Daten (Datenpanne) sind Unternehmen dazu verpflichtet das Ministerium darüber zu informieren. Hinzu kommt die Verpflichtung von Unternehmen, dem staatlichen technischen Dienst auf Anfrage Zugang zur Durchführung von Kontrollen zu gewähren.

    Wenn ein Unternehmen gegen gesetzliche Regelungen verstößt, drohen Geld- oder Haftstrafe, gemäß Art. 79, 147 des Datenschutzgesetzes. Eine entsprechende gerichtliche Rechtsprechungspraxis hat sich noch nicht herausgebildet. Die ersten gerichtlichen Entscheidungen, die Unternehmen zur Zahlung von Bußgeldern verpflichtet haben, sind ersten Mal in den Jahren 2021 und 2022 ergangen. Auch 2025 blieb die Rechtsprechungspraxis überschaubar. Die Tendenz ist jedoch steigend. Insbesondere sind die staatlichen Kontrollen strenger geworden.

    KI und Datenschutz

    In das neue Gesetz über künstliche Intelligenz vom 17. November 2025 wurden Datenschutzprinzipien in die KI-Regulierung integriert:

    • Transparenzpflichten für KI-Systeme;
    • Schutz vor algorithmischer Diskriminierung;
    • Registrierungspflicht für KI-Dienste;
    • Haftung für Schäden durch KI-Systeme.

    Weitere Einzelheiten und Auswirkungen für Unternehmen beleuchtet der GTAI-Bericht Kasachstan geht voran und erlässt ein ehrgeiziges KI-Gesetz.

    Einen Überblick zu den rechtlichen Entwicklungen zum Thema KI bietet die GTAI-Publikation Rechtsatlas KI. 

    Virtual Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel. Screen with Artificial intelligence AI, Justice Scales, and Judge's Gavel | © Alexander Sikov - gettyimages.com

    04.12.2025 Ausländisches Wirtschaftsrecht | Künstliche Intelligenz
    Rechtsatlas KI

    Ein weltweiter Überblick über die Entwicklung der Gesetzeslage zum Thema künstliche Intelligenz - KI (Artificial intelligence - AI).

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Kasachstan strebt Klimaneutralität bis 2060 an. Erfahren Sie, welche Umweltauflagen und Abgaben für Unternehmen gelten. (Stand: 15.01.2025)

    Das Land verfolgt ein ehrgeiziges und herausforderndes Ziel der Klimaneutralität bis 2060. Kasachstan kämpft sich nicht nur durch Altlasten aus der Sowjetzeit, wie der Austrocknung des Aralsee, sondern auch mit neuen Problemen wie den Überschwemmungen aus 2024. Hinzu kommt, dass das Land ein großer Treibhausemittent ist. Um diese Entwicklung zu stoppen, setzt die Regierung auf politische Maßnahmen, internationale Kooperationen, technologische Innovationen und ein wachsendes Umweltbewusstsein. Die im Februar 2023 verabschiedete Klimastrategie setzt klare Etappen zur Erreichung des Zieles fest.

    Nationaler Rechtsrahmen und internationale Abkommen

    Der rechtliche Rahmen strebt die nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen und Ökosysteme an. Gleichzeitig sind die Bestimmung darauf ausgelegt, ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Interessen, Investitionen und nachhaltiger Entwicklung zu gewährleisten. Maßgebend ist der Umweltschutz-Kodex (Қазақстан Республикасының Экология Кодексі) vom 2. Januar 2021. Er regelt die gesellschaftlichen Beziehungen im Bereich des Umweltschutzes und berücksichtigt internationale Standards. Weitere wichtige Gesetze sind:

    Im Bereich der erneuerbaren Energien:

    Die nationale Strategie "Grüne Ökonomie 2050" sieht vor, dass bis zum Jahr 2050 mindestens 50 Prozent des Stroms aus Solar- und Windenergie, Wasserkraftwerken und Kernkraftwerken gewonnen werden soll.

    Kasachstan ist internationalen Klimaabkommen wie dem Kyoto-Protokoll 2005 und dem Pariser Übereinkommen 2016 beigetreten. Diese bilden die Grundlage für die Transformation zu einer klimafreundlichen Wirtschaft. Internationale Vorschriften haben Vorrang vor nationalem Recht, sofern keine Anpassung der Gesetzgebung erforderlich ist. Darüber hinaus ist Kasachstan Mitglied der Energiecharta und engagiert sich in der Harmonisierung der Energiepolitik innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion sowie in der zentralasiatischen Energiekooperation.

    Natürliche Ressourcen stehen im Eigentum der Republik Kasachstan

    Nutzungsrechte für Öl- und Gasvorkommen werden auf Grundlage von Verträgen und Lizenzen vergeben, die mit dem Ministerium für Energie abgeschlossen werden. Die Nutzung von Böden erfolgt über Vergabeverfahren oder Versteigerungen.

    Umweltrechtliche Grundlagen und Anforderungen

    Das Umweltschutzkodex legt eine Reihe an Tätigkeiten fest, die lizensiert werden müssen und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterliegen, darunter:

    • Wassernutzung;
    • Bodennutzung zur Förderung von Öl-, Gas- und Bodenschätzen;
    • Landnutzung;
    • Nutzung von Wäldern, Weiden, Tier- und Pflanzenwelt;
    • Abfallwirtschaft.

    Jede dieser Tätigkeiten erfordert einer Genehmigung seitens der zuständigen Behörde. Eine Umweltprüfung und Berichtspflichten sind für Aktivitäten, die Auswirkungen auf die Natur haben können, vor Beginn des Projekts verpflichtend.

    Umweltgenehmigungen im Überblick
    GenehmigungsartBeschreibungRechtsgrundlageZuständige Behörde
    EmissionserlaubnisGenehmigung für Luft-, Wasser- und BodenemissionenUmweltschutz-Kodex (Kap. 5, Art. 35–44)Ministerium für Umwelt
    AbfallwirtschaftslizenzSammlung, Transport, Lagerung, Recycling und Entsorgung von AbfällenUmweltschutz-Kodex (Kap. 31, Art. 386–392)siehe oben
    Lizenz für Öl- und GasförderungExploration und Produktion von Öl und GasBodenschutzgesetz Nr. 125 VIIMinisterium für Energie
    Lizenz für StromerzeugungBetrieb von Kraftwerken (inkl. erneuerbare Energien)Gesetz zu Energieeinsparung und Energieeffizienzsiehe oben
    Quelle: Eigene Recherche von Germany Trade & Invest

    Bei Nichteinhaltung der Umweltschutzauflagen sind Sanktionen vorgesehen:

    • Verwaltungsrechtliche Haftung (Geldstrafen, Einstellung der Tätigkeit);
    • Zivilrechtliche Haftung (Schadensersatz);
    • Strafrechtliche Haftung (zum Beispiel für illegale Abholzung und Wasserverschmutzung).

    Anforderungen an umweltrechtkonformes Bauen (Art. 245)

    1. Umweltprüfung: Bei Bauprojekten muss die Auswirkung auf Tierwelt, Lebensräume und Wanderwege bewertet werden. 
      Beispiel: Schutzmaßnahmen für Brutgebiete
       
    2. Technische Schutzmaßnahmen: Gebäude dürfen nicht ohne Vorrichtungen zum Schutz von Tieren und deren Lebensraum in Betrieb gehen.

      Beispiel: Vogelschutz an Glasfassaden
       

    3. Infrastrukturplanung: Straßen, Pipelines oder Windparks müssen Maßnahmen zur Sicherung von Tierwanderwegen enthalten. 
      Beispiel: Wildtierbrücken
       
    4. Lärmschutz: Sprengungen und laute Arbeiten in Brutgebieten sind gesetzlich eingeschränkt.
      Beispiel: Baupause während Brutzeit
       
    5. Wasserbauwerke: Betrieb von Dämmen und Kanälen muss den Schutz von Fischbeständen und aquatischen Lebensräumen berücksichtigen. 
      Beispiel: Fischaufstiegsanlagen

    Umweltabgabe für Unternehmen: Was gilt?

    Ein zentraler Bestandteil der Umweltpolitik ist die Sonderzahlung für Unternehmen, deren Tätigkeit die Umwelt belastet. Früher galt diese Abgabe nur für Emissionen, inzwischen umfasst sie auch die Einleitung von Schadstoffen, die Entsorgung von Abfällen sowie die Lagerung von Schwefel in offener Form. Betroffen sind nicht nur Eigentümer von Anlagen, sondern auch Firmen, die Betriebseinrichtungen lediglich mieten.

    Die Betriebe werden in vier Kategorien eingeteilt. Die Pflichten unterscheiden sich nach Kategorien:

    Wer muss zahlen und welche Pflichten gelten?
    KategorieBranchen / BeispieleAuswirkungenGenehmigungspflichtBerichtspflichtUmweltabgabe
    Typ IÖl, Gas, Bergbau, Metallurgie, Chemie, ElektrizitäterheblichJa (10 Jahre gültig)JaJa
    Typ IIähnliche Tätigkeiten wie Typ ImoderatJa (10 Jahre gültig)JaJa
    Typ IIIWerkstätten: Seife, Streichhölzer, Beton, Schuhe, TeppichegeringNeinJa (informativ)Ja
    Typ IVAutowaschanlagen, Tankstellen, Catering, kleine Handwerksbetriebe, Märkte, LandwirtschaftminimalNeinNeinNein
    Quelle: Umweltkodex der Republik Kasachstan

    Zu Kategorie Typ IV zählen vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Die von ihnen verursachte umweltschädliche Auswirkungen dürfen zehn Tonnen pro Jahr nicht überschreiten. Auch landwirtschaftliche Betriebe fallen unter die Kategorie Typ IV.

    Wie finde ich die Kategorie heraus?

    Bevor man mit der Aufnahmen einer Geschäftstätigkeit oder der Umsetzung eines Projektes beginnt, sollte man sich Gedanken über die Kategorie machen. In der Regel wird die Kategorie durch das lokale Umweltamt oder eine unabhängige Prüfungsstelle bestimmt und anschließend bei der Genehmigung der geplanten Tätigkeit festgelegt. Dies betrifft insbesondere große Unternehmen aus den Bereichen komplexe Produktion, Bauwesen, Rohstoffe. Bereits aktive Unternehmen können ihre Kategorie online über elicence.kz oder beim örtlichen Umweltamt per Antrag bestimmen lassen.

    Wie hoch ist die Umweltabgabe?

    Die Höhe der Abgabe für Typ I–III hängt vom tatsächlichen Emissionsvolumen ab. Grundlage der Berechnung ist die Schadstoffmenge, multipliziert mit dem monatlichen Berechnungsindex (MRP; 2026 = 4325 Tenge). Lokale Verwaltungen dürfen die Steuersätze erhöhen. Unternehmen mit einer umfassenden Umweltgenehmigung (Комплексное экологическое разрешение) und Einhaltung aller Normen zahlen keine Abgabe (Nullkoeffizient). Überschreitungen werden jedoch besteuert. Typ IV bleibt abgabenfrei – auch bei Nutzung von Fahrzeugen für kommerzielle Zwecke. Diese sind an lokale Steuerbehörden zu zahlen.

    Eine Übersicht der lokalen Steuerbehörden kann auf der Internetseite des staatlichen Streikkomitees abgerufen werden.

    Was ist eine umweltbezogene Gesamtgenehmigung?

    Eine umweltbezogene Gesamtgenehmigung ist ein Dokument, das darauf abzielt, die Umweltverschmutzung durch den Einsatz der besten verfügbaren Techniken umfassend zu verhindern, negative anthropogene Auswirkungen zu minimieren und zu kontrollieren.

    CO2-Steuer ist Zukunftsmusik

    In Kasachstan existiert keine CO2-Steuer für Energieträger. Die Stimmen innerhalb der Regierung und von Interessenvertretern werden für eine schrittweise Einführung ab 2026 lauter. Die Einführung soll Anreize zur Reduktion der Emissionen schaffen. Gleichzeitig soll dies kasachischen Exporteuren dabei helfen zusätzliche Kosten, die durch den EU Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) entstehen, zu vermeiden. Mehr Informationen zu CBAM bietet das GTAI-Special CBAM auf einen Blick.

    04.09.2023 Special | Kasachstan | Klimaschutzatlas
    Kasachstan – Klimaschutz gilt als große Herausforderung

    Kasachstan will seinen Beitrag zum Pariser Abkommen leisten. Insbesondere der Energiesektor steht vor einem tiefgreifenden Wandel.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Ausländische Gerichtsentscheidungen können nicht vollstreckt werden. Es empfiehlt sich die Vereinbarung einer vertraglichen Streitbeilegungsklausel. (Stand: 15.01.2026)

    Hinweis: Die folgenden Angaben stellen eine Erstinformation zu den rechtlichen Rahmenbedingungen und der Rechtspraxis dar. Germany Trade & Invest bietet keine weiterführende Rechtsberatung hinsichtlich der Rechtsverfolgung an.

    Gerichtssystem

    Das Gerichtssystem in Kasachstan hat einen dreistufigen Aufbau der allgemeinen Gerichtsbarkeit. Es umfasst folgende Gerichte:

    1. Bezirksgerichte;
    2. Regionale Gerichte und Gerichte von Almaty und Astana;
    3. Oberster Gerichtshof.

    Neben dieser Drei-Stufen-Struktur existieren noch spezialisierte überregionale Wirtschaftsgerichte, die für Rechtsstreitigkeiten zwischen juristischen Personen beziehungsweise Einzelunternehmern zuständig sind.

    Für das Verfahrensrecht in Zivil- und Wirtschaftssachen ist das Zivilprozessgesetzbuch (im Folgenden: ZPG) maßgeblich. Im Bereich der Zwangsvollstreckung ist das Gesetz Nr. 261-VI über das Zwangsvollstreckungsverfahren und den Status der Gerichtsvollzieher maßgeblich.

    Streitigkeiten mit Auslandsbezug

    Abschnitt V (Kapitel 57, Art. 466 bis 504) des ZPG ist dem Verfahren mit Beteiligung ausländischer Parteien gewidmet. Das ZPG erlaubt eine schriftliche Gerichtsstandvereinbarung bei Streitigkeiten mit ausländischer Beteiligung mit Ausnahme der in Art. 467 ZPG aufgeführten ausschließlichen Zuständigkeit kasachischer Gerichte in folgenden Angelegenheiten:

    • Rechte an unbeweglichen Vermögen in Kasachstan,
    • Klagen gegen kasachische Beförderer aus internationalen Beförderungsverträgen.

    Anerkennung und Vollstreckung

    Die Vollstreckung von kasachischen Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüchen kann entweder freiwillig durch die Partei erfolgen oder im Wege der Zwangsvollstreckung. Für die Zwangsvollstreckung werden die Vollstreckungstitel durch ein Gericht als Urkunde ausgestellt. Die Vollstreckungstitel können durch ordentliche Gerichte, Urteile internationaler Handelsgerichte sowie internationale Schiedsgerichtssprüche erlassen werden. Der Antrag auf die Vollstreckung ist beim ordentlichen Gericht in Kasachstan einzureichen. Die Vollstreckung findet in der Regel am Wohnort des Schuldners statt.

    Im deutsch-kasachischen Wirtschafts- und Rechtsverkehr findet keine gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von ausländischen Gerichtsentscheidungen statt. Es besteht kein entsprechendes bilaterales oder multilaterales Abkommen und auch die von § 328 Abs. 1 Nr. 5 der deutschen ZPO und Art. 501 des kasachischen ZPG zu diesem Zwecke vorausgesetzte Gegenseitigkeit ist nicht verbürgt: Mit der Folge, dass die Entscheidung deutscher Gerichte in Kasachstan nicht vollstreckt werden können.

    Dies hat zur Folge, dass eine Gerichtsstandklausel zu Gunsten deutscher Gerichte beziehungsweise die Prozessführung vor deutschen Gerichten nur dann sinnvoll ist, wenn der kasachische Vertragspartner Vermögen in Deutschland oder einem anderen Land hat, in dem die Vollstreckung eines deutschen Urteils möglich ist, zum Beispiel im EU-Ausland. Andernfalls wäre die Vollstreckung selbst im Erfolgsfalle nicht gesichert.

    Vertragliche Streitbeilegungsklauseln

    Will man den Schwierigkeiten einer Prozessführung im Ausland entgehen, empfiehlt sich die Vereinbarung einer Schiedsklausel. Seit 1996 gehört Kasachstan nämlich dem New Yorker Übereinkommen vom 10. Juni 1958 über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche (New York Convention, im Folgenden: NYÜ) an. Das NYÜ sichert rechtlich die Vollstreckbarkeit ausländischer Schiedssprüche in seinen 159 Vertragsstaaten. Die Anerkennung und Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruches kann nur aus Gründen des Art. V NYÜ versagt werden. Die Gründe werden auch in Art. 425-3 des kasachischen ZPG genannt.

    Entscheidet man sich aus oben genannten Gründen für die Schiedsgerichtsbarkeit, erscheint es als ratsam, die Standardklausel einer der bekannten Schiedsinstitutionen wie des Schiedsgerichts der Internationalen Handelskammer in Paris (ICC) oder der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit (DIS) oder eines weiteren internationalen Schiedsgerichtes zu vereinbaren.  Als kasachische Schiedsinstitution ist der Kasachische Internationale Schiedsgerichtshof mit Sitz in Nur Sultan zu nennen. Mitte 2014 wurde bei der Nationalen Unternehmerkammer, die mit ihren Filialen das IHK-Netz in Kasachstan ersetzt hat, ein Schiedszentrum gegründet.

    Schiedsgerichtsbarkeit

    Der Anwendungsbereich des Schiedsverfahrensgesetzes erstreckt sich sowohl auf nationale als auch internationale Schiedsverfahren. Das Gesetz legt unter anderem Anforderungen an die Schiedsvereinbarung, die Grundsätze des Schiedsverfahrens, die Anerkennung und Vollstreckung von Schiedssprüchen fest. Streitigkeiten, an denen Staatsunternehmen oder juristische Personen mit einer staatlichen Beteiligung von mindestens 50 Prozent als Parteien teilnehmen, können nur bei Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung einer zuständigen Stelle Gegenstand eines Schiedsverfahrens sein.

    Kasachstan gehört zu den Vertragsstaaten der Konvention zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten zwischen Staaten und Angehörigen anderer Staaten (Convention on the Settlement of Investment Disputes between States and Nationals of Other States, ICSID-Konvention). Gemäß Art. 54 ICSID-Konvention besteht die Verpflichtung des Staates, einen gegen ihn nach den ICSID-Regeln ergangenen Schiedsspruch wie eine Entscheidung der staatlichen Gerichte des beklagten Staates ohne Vorschaltung eines Exequaturverfahrens zu vollstrecken.

    Anwält:innen vor Ort

    Eine Rechtsanwaltsliste mit deutschsprachigen Anwälten vor Ort stellt die Deutsche Botschaft in Almaty zum Abruf bereit. Die Delegation der deutschen Wirtschaft in Zentralasien (AHK) kann bei der Anwaltssuche vor Ort und bei Rechtsauskünften sowie bei außergerichtlichen Streitbeilegung (Mediation) beratend unterstützen.

    Von Yevgeniya Rozhyna, Dmitry Marenkov

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  • Bei Geschäften mit Kasachstan ist eine genaue Prüfung von Geschäftspartnern und des Geschäftsverkehrs unerlässlich. (Stand: 15.01.2026)

    Die internationale Gemeinschaft reagierte im Februar 2022 mit umfangreichen Sanktionspaketen auf den Krieg in der Ukraine. Kasachstan hat sich frühzeitig positioniert und gegen eine Unterstützung des Kriegs ausgesprochen. Somit wurde das Land zu einem interessanten Ausweichstandort für exportierende Unternehmen.

    Umgehungsgeschäfte unerwünscht

    Die EU und ihre internationale Partnern bekämpfen Umgehungsgeschäfte seit 2023 verstärkt. Aufgrund der langen russisch-kasachischen Grenze und der Mitgliedschaft in der EAWU können aus Kasachstan weiterhin Waren nach Russland geliefert werden. Aus diesem Grund werden Exporte nach Kasachstan durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) strenger kontrolliert.

    Um nicht ebenfalls sanktioniert zu werden und weiterhin als attraktiver Standort für ausländische Firmen zu gelten, hat Kasachstan seine Maßnahmen zur Verhinderung von Umgehungsgeschäften verstärkt. So prüfen kasachische Banken intensiv die Unternehmensstruktur und die wirtschaftlichen Eigentümer bei einer Bankkontoeröffnung oder bei einer Überweisung die Endeigentümer.

    Daher ist eine eingehende Prüfung von Sanktionen und Sanktions-Compliance für Unternehmen wichtig.

    Compliance: Überprüfung des Geschäftspartners

    Deutsche Unternehmen müssen ihre Geschäftspartner und Transkationen eingehend überprüfen, um einen Sanktionsverstoß zu vermeiden. Dies beinhaltet die Überprüfung von Geschäftspartnern und Transaktionen.

    Was ist bei der Überprüfung von Geschäftspartnern zu beachten? Die Checkliste gibt einen ersten Überblick:

    1. Unternehmensstruktur: Eigentümer, Endbegünstigte, Genehmigungen, Geschäftsprozesse;
    2. Vermögenslage des Unternehmens auf der Grundlage des Jahresabschlusses;
    3. Prüfung abgeschlossener Verträge, Genehmigungen und Vereinbarungen, laufender Gerichts- und Verwaltungsverfahren; 
    4. Steuerstatus, Steuerschulden, Belastungen, Transaktionen zwischen verbunden Personen; 
    5. Steht der Geschäftspartner auf einer Sanktionsliste? Wurden Sanktionen verhängt?

    Richtige Zuordnung von Waren und Dienstleistungen

    Auch die richtige Zuordnung von Waren und Dienstleistungen ist auschlaggebend, um Haftungsrisken zu vermeiden. Insbesondere bei sogenannten Dual-Use-Gütern muss eine gesonderte Prüfung erfolgen. Die Auswertung der aktuellen Sanktionspaketen ist unerlässlich. Das GTAI-Spezial EU-Sanktionen gegenüber Russland dient der Orientierung und führt weitere Ansprechpartner auf. Ausführliche Informationen zum Ausfuhrverfahren aus der EU erteilt die deutsche Zollverwaltung, zum Exportkontrollrecht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.

    Weitere grundlegende Informationen zu Ausfuhrverfahren und Exportkontrolle finden Sie auf der Seite Zoll- und Rechtsfragen im Exportgeschäft.

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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  • Nachfolgend erhalten Sie nützliche Links zu Anlaufstellen in Kasachstan sowie einen Hinweis auf die Gesetzesliste "Gesetze in Kasachstan". 

    Im Folgenden finden Sie Kontakte und weitere Informationen zu rechtlichen Fragestellungen in Kasachstan.

     

    Weitere Länderberichte aus der Reihe Recht kompakt sind online abrufbar

    Yevgeniya Rozhyna

    Von Yevgeniya Rozhyna | Bonn

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