Antidumping - Phosphorigsäure mit Ursprung in China
Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
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Die EU-Kommission ordnet die zollamtliche Erfassung der betroffenen Einfuhren an. Das Antidumpingverfahren läuft seit März 2025.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Neben den länderübergreifenden Vergleichen befasst sich der diesjährige Bericht mit dem Prinzip der Meistbegünstigung (MFN).
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Die Europäische Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die Europäische Kommission gibt die Einführung vorläufiger Antidumpingzölle bekannt.
Die EU-Kommission leitet eine Auslaufüberprüfung ein.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an.
Die Europäische Kommission weitet die Maßnahmen nach Abschluss einer Umgehungsüberprüfung aus. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen bestehen seit 2022.