Saudi-Arabien tritt dem Madrider Protokoll bei
Saudi-Arabien tritt dem Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken bei. Damit haben Unternehmen mit Sitz in Saudi-Arabien die Möglichkeit, Marken international anzumelden.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Saudi-Arabien tritt dem Madrider Protokoll zur Eintragung von Marken bei. Damit haben Unternehmen mit Sitz in Saudi-Arabien die Möglichkeit, Marken international anzumelden.
Am 14. Juni 2023 hat das Königreich Saudi-Arabien seinen Beitritt zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) beschlossen.
Das Königreich Saudi-Arabien hat ein neues Arbeitsvisum eingeführt. Es soll Unternehmen erleichtern, ausländische Arbeitskräfte für kurzfristige Einsätze zu engagieren.
Am 19. Januar 2023 ist das neue saudi-arabische Gesellschaftsgesetz in Kraft getreten. Es ersetzt das vorherige Gesetz aus dem Jahr 2015 auf diesem Gebiet.
Seit dem 1. Januar 2023 bearbeitet das GCC-Patentamt wieder nationale Patentanmeldungen im Namen der beantragenden GCC-Länder Bahrain und Kuwait.
Bereits im Januar 2022 hatte Saudi-Arabien den Beitritt zum Haager Apostille-Übereinkommen erklärt. Rechtlich bindend ist das Abkommen für das Land nun seit Dezember 2022.
In Saudi-Arabien wird am 7. Dezember 2022 ein neues Telekommunikations- und Informationstechnologiegesetz in Kraft treten.
Am 5. Juli 2022 hat der Ministerrat von Saudi-Arabien ein neues Gesellschaftsgesetz verabschiedet. Das neue Gesetz soll Unternehmen mehr Flexibilität bieten.
Eigentlich sollte am 23. März 2022 das neue saudische Datenschutzgesetz in Kraft treten. Die Umsetzung des Gesetzes ist jetzt aber um ein Jahr verschoben worden.
Am 31. Dezember 2021 hat das Königreich Saudi-Arabien ein Dekret erlassen, das den Beitritt des Landes zum Haager Übereinkommen über ausländische Urkunden vorsieht.