Allgemeines Präferenzsystem (APS) – Änderung der Länderliste
Kenia wird mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus der Liste der begünstigten Länder gestrichen.
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Kenia wird mit Wirkung vom 1. Januar 2027 aus der Liste der begünstigten Länder gestrichen.
Zum Jahresende 2024 hat die kenianische Regierung Änderungen bei der Umsatz- und Verbrauchsteuer beschlossen, die auch die Einfuhr von Waren betreffen.
Der Handel zwischen der EU und ihren 74 Präferenzhandelspartnern entsprach im Jahr 2023 knapp 46 Prozent des gesamten Außenhandels der EU.
Das bilaterale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit Kenia tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft. Gemeinsame Ursprungsregeln werden noch ausgehandelt.
Anfang April 2024 fand die sechste Sitzung des "U.S.-EU Trade and Technology Council“ statt. Schwerpunktthemen waren Zukunftstechnologien sowie nachhaltiger und sicherer Handel.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.
Die EU verlängert die Aussetzung für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia bis zum 31. Dezember 2025.
Kenias Regierung hat verschiedene steuerliche Maßnahmen erlassen, um die Steuerbasis zu verbreitern und die Einnahmen zu erhöhen.
Zoll und Einfuhr kompakt - Kenia gibt Exporteuren einen Kurzüberblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Somalia will der East African Community (EAC) als achter Mitgliedstaat beitreten. Der Aufnahmeprozess soll beschleunigt werden.