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Branche kompakt | China | Chemische Industrie

Rahmenbedingungen

Der Regulierungsrahmen für Chinas Chemieindustrie vervollständigt sich. Zusätzlich sind bei der Einfuhr und Produktion in China neue Compliance-Anforderungen zu beachten.

Von Corinne Abele | Shanghai

Die chinesische Regierungsbehörde für Stoffzulassungen NRCC (National Registration Centre for Chemicals) verfügt unter anderem über eine integrierte Informationsplattform über gefährliche Stoffe und Produkte.

Stringentere Marktüberwachung

Seit 1. Januar 2021 ist die China New Chemical Substance Notification (MEE Order No. 12), die chinesische REACH-Verordnung, in Kraft. Sie konzentriert sich vor allem auf neue Stoffe, die persistent, bioakkumulierbar und/oder toxisch sind. Zur Notifizierung reichen Basisdaten aus. Akzeptiert werden Daten von chinesischen Laboren mit nationaler Akkreditierung oder von ausländischen Forschungsinstituten mit GLP-Qualifikation (Good Laboratory Practice). Geschäftsinformationen können auf Antrag maximal fünf Jahre lang vertraulich behandelt werden.

Produkt- und einzelfallabhängig müssen Unternehmen Informationen über die gerade gültigen Regelungen einholen. Seit März 2018 ist die gesamte Marktüberwachung in der Superbehörde SAMR (State Administration for Market Regulation) angesiedelt. Die frühere Im- und Exportinspektion CIQ (China Inspection and Quarantine) ist seither in der Zollverwaltung aufgegangen.

Sozialkreditsystem für Unternehmen integriert Umweltschutz

Darüber hinaus muss sich die Chemiebranche in China den erhöhten Anforderungen an Umweltschutz, aber auch Produktregistrierung und -verfolgung stellen. So schreitet die Echtzeiterfassung von Daten zu Abwasser, Abgasen sowie Festmüllabfall landesweit fort. Transparent zugänglich sind immer mehr Daten über die nationale Online-Informationsplattform. Bei der Integration von Kriterien des Umweltschutzes in das Sozialkreditsystem für Unternehmen (Social Credit System) nehmen einige Regionen wie die Provinz Zhejiang Vorreiterrollen ein.

Bereits seit 2018 ist die Einfuhr von Kunststoffabfällen verboten; die an Kunststoffe gestellten Reinheitsanforderungen werden beständig erhöht. Ebenfalls ist die schrittweise Einbindung des petrochemischen und chemischen Sektors in das nationale Emissionshandelssystem (ETS) geplant.

Ausländische Investitionen in die Chemie- und Petrochemiesparte sind generell möglich. Die aktuellsten Negativlisten für ausländische Investitionen landesweit und in den Pilot-Freihandelszonen vom 27. Dezember 2021 enthalten keine Chemikalien.  Auf der seit 1. Januar 2023 wirksamen jüngsten Positiv-Liste mit Produktbereichen, in denen ausländische Investitionen explizit willkommen sind, sind einige chemische Erzeugnisse wie organische Polymere oder Hochleistungsfasern zu finden. Premier Li Qiang kündigte in seinem Work Report auf dem Volkskongress im März 2024 eine weitere Verkürzung der Negativliste an.

Ebenfalls gibt es seit 1. Februar 2024 erstmals den "Katalog zur Ausrichtung der Umstrukturierung der Industrie". Er gilt sowohl für in- wie ausländische Unternehmen und unterteilt die Industriebranchen in drei Kategorien: ermunterte, eingeschränkte und veraltete Bereiche - je nach dem Stand der der Forschrittlichkeit der eingesetzten Technologie und Prozesse. In allen drei Bereichen finden sich chemische und petrochemische Produkte.

Einen Überblick über aktuelle Themen der Geschäftspraxis bieten die Positionspapiere der Arbeitsgruppen Petrochemicals, Chemicals and Refining sowie Pharmaceutical der Europäischen Handelskammer in China. Sie können nach kostenfreier Registrierung heruntergeladen werden.

Lieferkettengesetz und CO₂-Ausgleichsmechanismus beachten

Aufgrund von Menschenrechtsverletzungen (Internierungslager, Zwangsarbeit) der vor allem in Xinjiang lebenden uighurischen Minderheit haben die USA den Uyghur Forced Labour Prevention Act erlassen. Er verbietet die Einfuhr von unter Zwangsarbeit von Uiguren hergestellten Produkten beziehungsweise Produktkomponenten.

Die Europäische Union bereitet derzeit eine ähnliche Regelung für Unternehmen ab 500 Beschäftigten vor, die Menschenrechte und Umwelt besser schützen soll. Auch das seit dem 1. September 2022 geltende deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zielt darauf, Menschenrechtsverletzungen entlang der Lieferketten zu verhindern. Aufgrund der neuen Anforderungen könnten sich die Lieferstrukturen (und damit Chinas Position) in den globalen Lieferketten (zum Beispiel für Solarzellen) künftig verändern.

Hinzu kommt die schrittweise Umsetzung des Cross-Border-Ausgleichsmechanismus (CBAM) für Importe in die EU ab dem 1. Oktober 2023. Perspektivisch dürften künftig zunehmend Chemieprodukte darunter fallen.

GTAI stellt ausführliche Informationen zum Wirtschafts- und Steuerrecht sowie zu Einfuhrregelungen, Zöllen und nicht tarifären Handelshemmnissen zur Verfügung.

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