Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Ein neues Übereinkommen ermöglicht es, bis zu 49,99 Prozent der Arbeitszeit als Telearbeit im Wohnsitzstaat zu erbringen – und zwar ohne Wechsel des Sozialversicherungssystems.
Einige spanische Dienstleister sind verpflichtet, sich in berufsspezifische Register einzutragen. Nachstehend einige Beispiele: