Weitere Produkte fallen unter das Konformitätsbewertungsprogramm
Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. April 2024 Anwendung. Darüber hinaus wurde das Programm in Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) umbenannt.
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Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. April 2024 Anwendung. Darüber hinaus wurde das Programm in Standards (Compulsory Standards) Regulations (SCSR) umbenannt.
Regulierte Waren, wie etwa elektrische Haushaltsgeräte, müssen vor der Einfuhr in Botsuana von einer akkreditierten Prüfgesellschaft auf entsprechende Normen hin überprüft werden.
Jede Einfuhr ist anzumelden und bereits vorab in Form einer Ankunftsanzeige anzuzeigen.
Auf Grundlage des EU-SADC-Wirtschaftspartnerschaftsabkommens können Ursprungswaren zwischen Botsuana und der EU präferenzbegünstigt gehandelt werden.
Sollen Waren nicht im Zollgebiet von Botsuana verbleiben und dort weder verwendet noch verbraucht werden, ist ein besonderes Zollverfahren zu wählen.
Für die Einfuhr von etwa Lebensmitteln und Medikamenten gelten Sonderregelungen. Nur wenn diese erfüllt sind und entsprechende Dokumente vorgelegt werden, ist die Einfuhr erlaubt.
Jede Ware sollte mindestens mit den handelsüblichen Angaben markiert werden. Für ausgewählte Waren, wie etwa Lebensmittel, gelten zudem noch weitere Kennzeichnungsvorschriften.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Wareneinfuhr noch weitere Abgaben anfallen. Einige Verbrauchsgüter werden sogar doppelt belastet.
Waren für den persönlichen Gebrauch auf einer Reise dürfen in der Regel abgabenfrei eingeführt werden. Darüber hinaus gelten für einige Verbrauchsgüter sogenannte Reisefreimengen.
Die Sonderwirtschaftszonen in Botsuana sollen die Industrie- und Exportmöglichkeiten diversifizieren sowie die Abhängigkeiten verringern.