Zollverfahren
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
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Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren.
Je nach Zollverfahren sind neben der Zollanmeldung noch weitere Unterlagen vorzulegen.
Eine neue Lizenzmodalität ermöglicht seit Sommer 2023 mehrere Ein- und Ausfuhrvorgänge mit demselben Dokument.
Neben der Überlassung zum zollrechtlich freien Verkehr, das als "Normalverfahren" gilt, können Waren auch in eines der besonderen Zollverfahren überführt werden.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Neben Finanzsanktionen und solchen, die sich auf Visa und Aufenthaltsrechte sowie den Luftverkehr beziehen, beschränken diese in erheblichem Maße auch den Warenverkehr.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelkonforme Anmeldung.