Recht kompakt Thailand
Der Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Thailand bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Neben einem speziellen Visum ist für Ausländer zur Arbeitsaufnahme eine Arbeitserlaubnis notwendig. Bei Entsendungen sind insbesondere steuerrechtliche Aspekte zu beachten. (Stand: 29.04.2025)
Zentrale Norm für Investitionen ausländisch investierter Unternehmen ist der Foreign Business Act B.E. 2542 (1999) (FBA). (Stand: 15.04.2025)
Rechtsgrundlage des thailändischen Steuerrechts ist der Revenue Code (RC). Mit Deutschland besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. (Stand: 16.04.2025)
Das kasachische Parlament beschloss in erster Lesung am 9. April 2025 die Änderung des Steuergesetzbuches. Die Beratungen dazu haben im Oktober 2024 begonnen.
Ausländische Investoren können seit 1. April 2025 in Malaysia den sogenannten Investor Pass beantragen. Dieser ist nicht auf bestimmte Sektoren beschränkt.
Hauptziele sind die Verbesserung der Bedingungen für Wirtschaftswachstum und gleichzeitig auch für die Sicherheit.
Mit dem am 4. April 2025 im Amtsblatt veröffentlichten neuen "Immigration and Foreigners Act, 2025" werden bisherige Einreisegesetze in Indien reformiert und vereinheitlicht.
Das Pilotprojekt zur Beantragung der individuellen Identifikationsnummer (IIN) außerhalb Kasachstans soll nach den positiven Erfahrungen im ersten Jahr nun fortgesetzt werden.
Deutsche Staatsangehörige können für Geschäftszwecke im Rahmen des U.S. Visa Waiver Program in die USA einreisen. (Stand: 11.02.2025)