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Transpazifische Partnerschaft (CPTPP)
Der Großteil der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten wird schrittweise abgebaut und durch moderne Regeln für Handel, Dienstleistungen, Investitionen und Digitalisierung ergänzt.
02.01.2026
Von Dr. Melanie Jordan | Bonn
Die ursprüngliche Trans‑Pacific Partnership (TPP) wurde nach dem Rückzug der USA 2017 nicht weiterverfolgt. Stattdessen trat 2018 das Comprehensive and Progressive Agreement for Trans‑Pacific Partnership (CPTPP) in Kraft.
Teilnehmende Staaten
Das CPTPP umfasst derzeit folgende Staaten: Australien, Brunei, Chile, Japan, Kanada, Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Peru, Singapur, Vietnam und das Vereinigte Königreich.
Mehrere weitere Länder haben Interesse an einem Beitritt bekundet oder bereits formelle Anträge gestellt, darunter Uruguay, Ecuador, Costa Rica, Taiwan, China, Ukraine und Indonesien. Die Erweiterung gilt als strategisch wichtig, um das Abkommen wirtschaftlich und geopolitisch weiter zu stärken. Grundsätzlich steht die Mitgliedschaft auch anderen Ländern offen.
Inhalt des Abkommens
Das Abkommen ist ein eigenständiger Vertrag, der den Großteil der Regeln des zwar unterzeichneten, aber nicht in Kraft getretenen TPP Abkommens übernimmt.
Das CPTPP deckt dabei nahezu alle Bereiche des modernen Handels ab. Dazu gehören weitgehende Zollabbauverpflichtungen, Regeln zu Dienstleistungen, Investitionen, digitalem Handel, geistigem Eigentum, Vergabe sowie zu Standards bei Wettbewerb, Arbeitsrecht, Umwelt und Nachhaltigkeit.
Besonders relevant ist der hohe Liberalisierungsgrad. Das CPTPP sieht nämlich vor, dass ein Großteil der Zölle zwischen den Mitgliedstaaten schrittweise reduziert oder vollständig abgeschafft wird (Tariff Schedules). Dies erleichtert den Marktzugang und stärkt die wirtschaftliche Integration der beteiligten Länder.
Ursprungsregeln und Ursprungsnachweis
Die Ursprungsregeln des CPTPP sind im Kapitel 3 (Rules of Origin and Origin Procedures) festgelegt und definieren, wann eine Ware als ursprungsberechtigt gilt. Sie basieren je nach Produkt auf unterschiedlichen Mechanismen wie Positionswechselregeln, regionalen Wertschöpfungsanteilen oder spezifischen Verarbeitungsschritten. Durch die Möglichkeit der vollständigen Kumulierung können Unternehmen Vormaterialien aus allen CPTPP‑Mitgliedstaaten anrechnen.
Da es kein vorgeschriebenes Format gibt, kann die Ursprungserklärung im CPTPP in unterschiedlichen Formen erstellt werden – etwa direkt auf der Handelsrechnung, auf dem Firmenbriefbogen oder mithilfe einer entsprechenden Vorlage. Sie muss jedoch stets schriftlich erfolgen, wobei sowohl Papierform als auch elektronische Übermittlung zulässig sind.
Weitere Informationen finden Sie im CPTPP-Portal.