Einfuhrverbote und Beschränkungen
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
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Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
Neben Alkoholika, Tabakwaren und Kraftstoffen unterliegen auch bestimmte Luxuswaren einer Verbrauchsteuer.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Durch das Abkommen können sämtliche gewerbliche Waren zollfrei in beiden Richtungen gehandelt werden.
Zuständig für die Normen und Standards ist die Koreanische Agentur für Technologie und Standards (KATS). Auf ihrer Internetseite kann ermittelt werden, für welche Waren technische Standards existieren. Diese können über eine Suchfunktion aufgelistet, jedoch nicht unmittelbar eingesehen werden. Die KATS ist zudem für Produktsicherheit und Konformitätsbescheinigungen für Elektrogeräte zuständig.
Internationale technische Normen können in Deutschland gegen Entgelt bei DIN Media bezogen werden.
Die brasilianische Außenhandelskammer gibt Änderungen bekannt. Das "Ex-Tarifário" Regime gilt bis Ende 2025.
Länderspezifische Zölle werden verschoben. Vor dem 1. August werden voraussichtlich keine neuen Zölle in Kraft treten.
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen.
Der Vorschlag sieht mehr Ausnahmen, vereinfachte Verfahren und längere Fristen vor. EU-Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung zum Vorschlag erzielt.