Mangandioxide mit Ursprung in China
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Kommission schließt die Schutzmaßnahmenuntersuchung ab und führt die Schutzzölle wieder ein.
Die Europäische Kommission gewährt drei chinesischen Herstellern einen reduzierten Zollsatz. Die EU-Kommission führt zurzeit eine Auslaufüberprüfung durch.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.
Die Europäische Kommission erweitert die Liste der Unternehmen, die vom Antidumpingzoll ausgenommen sind. Die endgültigen Antidumpingmaßnahmen gelten seit Februar 2023.
Die EU-Kommission teilt mit, dass Einfuhren von E-Autos zollamtlich erfasst werden. Das kann nach Abschluss des Antisubventionsverfahrens zu rückwirkenden Ausgleichszöllen führen.
Die Europäische Kommission verlängert die Antidumpingmaßnahmen.
Die Europäische Kommission widerruft die Verpflichtungserklärungen. Einfuhren der betroffenen Unternehmen unterliegen somit den Antidumpingzöllen.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Antidumpingmaßnahmen an. Sie gelten seit Dezember 2019.