Einfuhrverbote und Beschränkungen
Die Einfuhr von etwa Drogen, Vorläufersubstanzen und einigen Chemikalien ist verboten. Andere Produkte wie Reifen und Kfz in gebrauchtem Zustand sind genehmigungspflichtig.
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Die Einfuhr von etwa Drogen, Vorläufersubstanzen und einigen Chemikalien ist verboten. Andere Produkte wie Reifen und Kfz in gebrauchtem Zustand sind genehmigungspflichtig.
Für die Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung weitere Begleitdokumente vorzulegen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.
Zwischen der EU und Mexiko besteht ein Freihandelsabkommen seit Mitte 2000. Die Vertragsparteien haben sich im April 2018 auf eine modernisierte Fassung geeinigt.
Mexiko unterhält zahlreiche Handelsabkommen mit lateinamerikanischen Ländern. Über die Grenzen Lateinamerikas hinaus ist Mexiko durch Handelsvereinigungen vernetzt.
Für den Marktzugang müssen Nahrungsmittel, Getränke und Medikamente bestimmte Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten erfüllen.