Zölle und Ausgleichszölle
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme gegen unlauterer Handelspraktiken.
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Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme gegen unlauterer Handelspraktiken.
Die Einfuhr von etwa Drogen, Vorläufersubstanzen und einigen Chemikalien ist verboten. Andere Produkte wie Reifen und Kfz in gebrauchtem Zustand sind genehmigungspflichtig.
Für die Zollabfertigung sind neben der Zollanmeldung weitere Begleitdokumente vorzulegen.
Neben der Überlassung zum freien Verkehr bestehen weitere Zollverfahren für eine Lagerung von Waren vor der Abfertigung oder deren vorübergehenden Verbleib im Zollgebiet.
Freizonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Sie gehören nicht zum mexikanischen Zollgebiet.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Wareneinfuhren können nur im Steuergebiet Mexikos ansässige Unternehmen mit Registrierung vornehmen.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA ist seit dem 1. Juli 2020 in Kraft.
Mexiko unterhält zahlreiche Handelsabkommen mit lateinamerikanischen Ländern. Über die Grenzen Lateinamerikas hinaus ist Mexiko durch Handelsvereinigungen vernetzt.
Für den Marktzugang müssen Nahrungsmittel, Getränke und Medikamente bestimmte Genehmigungs-, Zulassungs- und Registrierungspflichten erfüllen.