Einfuhrverbote
Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
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Einfuhrverbote für Waren sind in Kapitel 98 des Zolltarifs (Positionen 9897 und 9898) geregelt.
Waren können vorübergehend für bis zu 18 Monate in Kanada eingeführt werden. Alternativ können Einführer das Carnet ATA kann nutzen.
Im Versandverfahren können Waren unverzollt durch das Zollgebiet Kanadas transportiert werden.
Das kanadische Zollgesetz regelt die wichtigsten Zollbestimmungen. Für die Überwachung des Warenverkehrs an der Grenze ist die Zollbehörde CBSA zuständig.
Vorprodukte zur Herstellung von Fertigwaren können vorübergehend eingeführt werden. Dafür gezahlte Einfuhrabgaben können nach Wiederausfuhr der Endprodukte zurückerstattet werden.
Das Freihandelsabkommen CETA zwischen der EU und Kanada ist seit 2017 vorläufig in Kraft. Außerdem ist Kanada mit den USA und Mexiko Mitglied des USMCA und weiterer Abkommen.
Anlässlich der Wareneinfuhr werden verschiedene Verbrauchsteuern und verbrauchsteuerähnliche Abgaben erhoben.
Bei der Einfuhr von Waren wird die Einfuhrumsatzsteuer "Goods and Services Tax" erhoben.
Aufgrund des Freihandelsabkommens CETA können deutsche Hersteller ihre Produkte zollfrei in Kanada einführen.
Update - Die Kammer für Außenhandel gibt Änderungen bekannt. Das "Ex-tarifário" Regime gilt bis Ende 2025.