CBAM - Fristverlängerung für die Abgabe des ersten Berichts
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Update - Bei technischen Problemen mit der Erstellung des ersten CBAM-Berichts ist eine Fristverlängerung möglich. Unternehmen können diese bis zum 31. März 2024 beantragen.
Von der Untersuchung sind unter anderem bestimmte Eisen- und Stahlprodukte aus der EU betroffen. Stellungnahmen interessierter Parteien sind möglich.
Offene Fragen sollen auf Grundlage des bereits erzielten Fortschritts angegangen werden, um schnellstmöglich das blockierte Streitschlichtungssystem wieder in Kraft zu setzen.
Zollfreiheit für elektronische Übermittlungen ist bis zur MC14 gewährleistet
Die Zahl der WTO-Mitglieder erhöht sich auf 166.
Eswatini, Malawi und Sambia werden das elektronische Ursprungszeugnis testen.
Die Europäische Kommission hat den Formulierungsvorschlag als Hilfestellung für Unternehmen vorgelegt.
Die erweiterte Güterliste findet seit dem 1. März 2024 Anwendung.
Bei der Einfuhr von bestimmten Waren sind seit Ende Februar höhere Einfuhrzölle sowie Steuern zu leisten.
Die Regierung erhöht die Verbrauchsteuer auf Alkohol und Nikotinprodukte sowie einige Umweltabgaben.