Antidumping – Zitronensäure mit Ursprung in China und Malaysia
Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen 2021.
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Die Europäische Kommission leitet eine Neuausführerüberprüfung ein. Sie verlängerte die Antidumpingmaßnahmen 2021.
Die Europäische Kommission führt neue TARIC-Codes ein und überwacht die Einfuhren. Die Antidumpingmaßnahmen wurden 2019 verlängert.
Die Aussetzung gilt seit 1. Januar 2023 für bestimmte Waren aus Indien, Indonesien und Kenia.
Die Europäische Kommission führt endgültige Antidumpingmaßnahmen ein.
Die Kommission nimmt die Schutzmaßnahmenuntersuchung wieder auf. Bereits gezahlte Zölle werden zunächst nicht zurückerstattet.
Ab 1. Januar 2023 ersetzt der REX den ermächtigten Ausführer. EU-Ausführer müssen tätig werden.
Zum 1. Januar 2023 ist der Standardsatz der "Goods and Services Tax" (GST) in Singapur auf 8 Prozent gestiegen. Auch nicht-digitale B2C-Dienstleistungen werden steuerpflichtig.
Für Unternehmen mit weniger als fünf Angestellten findet der höhere Mindestlohn nicht wie ursprünglich vorgesehen ab Januar 2023 Anwendung.
Befreiung eines indischen Herstellers vom Antidumpingzoll. Die Maßnahmen betreffen Waren mit Ursprung in China, Indien, Indonesien, Malaysia, Taiwan und Thailand.
Durch Anpassungen des thailändischen "Civil and Commercial Code" (CCC) ergeben sich Neuerungen unter anderem im Bereich der Limited Company. Sie treten im Februar 2023 in Kraft.