Abgeschlossene Handelsabkommen und Mitgliedschaft in WTO
Kenia ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen und gehört der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC an.
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Kenia ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen und gehört der Zollunion der Ostafrikanischen Gemeinschaft EAC an.
In Kenia eingeführte Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Bei der Wareneinfuhr aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.
Autorisierte Prüfstellen müssen Qualität und Sicherheit aller Warengruppen bereits vor dem Versand nach Kenia mit einem Konformitätszertifikat bestätigen.
Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Kenias Regierung hat verschiedene steuerliche Maßnahmen erlassen, um die Steuerbasis zu verbreitern und die Einnahmen zu erhöhen.