Zölle und weitere Einfuhrabgaben
Bei der Einfuhr von Waren in das kongolesische Zollgebiet werden in der Regel Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern erhoben.
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Bei der Einfuhr von Waren in das kongolesische Zollgebiet werden in der Regel Einfuhrabgaben wie Zoll, Einfuhrumsatzsteuer oder Verbrauchsteuern erhoben.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen. Dadurch sollen Wirtschaftswachstum und Direktinvestitionen gefördert werden.
Bei der Einfuhr zahlreicher Waren sind Verbote oder Beschränkungen zu beachten.
Für den Vertrieb von Waren im Kongo sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Viele Güter unterliegen einer verpflichtenden Qualitätsprüfung vor dem Versand.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte auch besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Verlängerung der Sanktionen.
Die OHADA hat im Oktober ihr Einheitsgesetz zur Vollstreckung von Forderungen und Gerichtsentscheidungen überarbeitet. Es ersetzt das ursprünglich 1998 erlassene Gesetz.