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Zollbericht EU Freihandelsabkommen (Warenursprung, Präferenzen)

EU-Handel mit Präferenzhandelspartnern steigt weiter an

Der Handel zwischen der EU und Partnerländern, mit denen ein Freihandelsabkommen besteht, nahm auch im Jahr 2022 wertmäßig stärker zu als der Handel mit anderen Staaten. 

Von Melanie Hoffmann | Bonn

Am 15. November 2023 veröffentlichte die Europäische Kommission den aktuellen Jahresbericht über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen in der EU.

Handel mit Präferenzhandelspartnern in 2022

Der Handel zwischen der EU und ihren 74 Präferenzhandelspartnern belief sich 2022 auf 2.434 Milliarden Euro (1.891 Milliarden Euro im Vorjahr) beziehungsweise 44 Prozent des gesamten Außenhandels der EU. 1.254 Milliarden Euro davon entfielen auf Ausfuhren und 1.180 Milliarden Euro auf Einfuhren. Berücksichtigt man an dieser Stelle bereits die Partnerländer, mit denen die EU die Verhandlungen über ein Abkommen abgeschlossen hat, die aber noch nicht in Kraft sind, würde der Anteil des EU-Präferenzhandels am gesamten EU-Außenhandel auf 47 Prozent ansteigen.

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Vor allem die neueren EU-Handelsabkommen mit Südkorea, Kanada und Vietnam förderten das Exportwachstum der EU in den letzten Jahren. Beispielhaft hierfür ist das Abkommen mit Vietnam: Der Anteil der Warenausfuhren nach Vietnam ist seit 2020 um durchschnittlich 20 Prozent pro Jahr gestiegen, wobei die Ausfuhren von Arzneimitteln im gesamten Zeitraum sogar um 152 Prozent gestiegen sind.

Auch für die Einfuhr in die EU spielen Handelsabkommen eine wichtige Rolle. Denn mithilfe von Handelsabkommen können Lieferketten gefestigt und Einfuhrquellen diversifiziert werden. Beispielsweise stiegen die Einfuhren aus Kanada im Jahr 2022 um 25 Prozent an. Dabei wurden vor allem Rohstoffe und Energieerzeugnisse importiert.

Der Bericht lässt die Schlussfolgerung zu, dass der Handel zwischen der EU und den Präferenzhandelspartnern weiterhin wertmäßig stärker zunahm, als der Handel zwischen der EU und anderen Handelspartnern (Energieerzeugnisse wurden nicht einbezogen).

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Die EU fördert die Um- und Durchsetzung von Handelsabkommen

Im Berichtszeitraum hat die EU-Kommission zahlreiche Veranstaltungen durchgeführt und ausführliche Leitfäden zu bestehenden Abkommen veröffentlicht. Zudem stellt sie Materialien zur Verfügung, um die Interessenträger auf neue Abkommen aufmerksam zu machen und ihnen dabei zu helfen, sich bereits im Vorfeld vorzubereiten. All diese Maßnahmen zielten darauf ab, das Bewusstsein für EU-Handelsabkommen und die Vorteile für EU-Unternehmen im Wettbewerb auf Drittlandsmärkten zu stärken.

Fortschritte beim Abbau von Handelshemmnissen

Im Jahr 2022 konnten trotz zahlreicher Herausforderungen 31 Handelshemmnisse und somit acht weniger als im Vorjahr vollständig oder teilweise beseitigt werden. Die Beseitigung dieser Hemmnisse wirkte sich unmittelbar auf die EU-Ausführer aus. Vor allem die Ausführer der Lebensmittelbranche verspürten den Abbau im großen Maße, da 14 gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen (SPS) abgebaut wurden. Beispielsweise änderten die USA die Einfuhrbedingungen für Schaf- und Ziegenerzeugnisse.

Art der Handelshemmnisse in 2022
Art der MaßnahmeAnzahl der Hindernisse Ende 2022Neue Hemmnisse in 2022Beseitigte Hemmnisse in 2022
Gesundheitspolizeiliche und pflanzenschutzrechtliche Maßnahmen99314
Technische Handelsmaßnahmen7924
Zölle, Abgaben gleicher Wirkung und mengenmäßige Beschränkungen7934
Verwaltungsverfahren3701
Dienstleistungen und Investitionen3603
Rechte des geistigen Eigentums3620
Öffentliches Beschaffungswesen2901
Ausfuhrabgaben und -beschränkungen1601
Sonstige Maßnahmen3703
Insgesamt4481031
Stand: 15. November 2023Quelle: https://ec.europa.eu/transparency/documents-register/detail?ref=COM(2023)740&lang=en

Beilegung von Streitigkeiten

Die EU hält weiterhin und trotz Blockade der WTO-Streitbeilegung an der multilateralen Streitbeilegung fest. Denn diese sei nach wie vor wichtig für die wirksame Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen. Als Reaktion auf die Blockade hat die EU im April 2020 mit ausgewählten weiteren WTO-Mitgliedern eine Mehrparteien-Interimsvereinbarung (MPIA) geschaffen. Diese ermöglicht ihren Teilnehmern ein Berufungsrecht in WTO-Streitfällen, solange das WTO-Berufungsgremium handlungsfähig ist. Das MPIA wurde bereits in mehreren Streitigkeiten umgesetzt. Ende April 2023 gehörten 53 der 164 WTO-Mitglieder der Interimsvereinbarung an. Im Berichtszeitraum war die EU an zahlreichen Streitbeilegungsverfahren beteiligt.

Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen weiterhin wichtig

Um KMU bei der Positionierung im internationalen Handel zu unterstützen, hat die Europäische Kommission die im Oktober 2020 eingerichtete Plattform Access2Markets auch im Jahr 2022 kontinuierlich ausgebaut, aktualisiert und verbessert.

Nicht zu vernachlässigen sind auch die speziellen KMU-Kapitel in den aktuellsten EU-Freihandelsabkommen. Beispielsweise umfassen die folgenden Handelsabkommen bereits spezielle Bestimmungen für KMU: 

  1. Wirtschafts- und Handelsabkommen zwischen der EU und Kanada
  2. Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen der EU und Japan 
  3. Handels- und Kooperationsabkommen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich

Darüber hinaus unterstützte die Kommission über spezielle KMU-Zentren bei der Erschließung bestimmter Märkte, vertiefte die Zusammenarbeit mit dem Enterprise Europe Network und den Handelsförderungsorganisationen sowie beteiligte sich an den Maßnahmen zur Unterstützung von KMU auf multilateraler Ebene.

Weitere Informationen: Bericht über die Umsetzung und Durchsetzung von Handelsabkommen der EU

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