Mauritius erhebt Umweltschutzgebühr auf bestimmte Einfuhren
Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Umweltschutzgebühr auf bestimmte importierte Waren erhoben, die für den inländischen Verbrauch bestimmt sind.
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Ab dem 1. Juli 2025 wird eine Umweltschutzgebühr auf bestimmte importierte Waren erhoben, die für den inländischen Verbrauch bestimmt sind.
Die Voraussetzungen für die Einfuhr von Geflügelprodukten aus den USA sollen erleichtert werden.
Die Europäische Kommission gibt die Verlängerung der Antidumpingmaßnahmen bekannt. Sie gelten für Einfuhren mit Ursprung in Russland, Südkorea und Malaysia.
Die Europäische Kommission führt eine Konsultation zur Ausweitung des CBAM-Anwendungsbereichs durch. Unternehmen und Verbände können bis zum 26. August 2025 Feedback einreichen.
Der Vorschlag sieht mehr Ausnahmen, vereinfachte Verfahren und längere Fristen vor. EU-Parlament und Rat haben eine vorläufige Einigung zum Vorschlag erzielt.
Die EU hat die Gespräche mit der Ukraine über die Überarbeitung des bestehenden Handelsabkommens abgeschlossen. Nun bleibt es abzuwarten, bis das neue Abkommen in Kraft tritt.
Die Europäische Kommission gibt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen bekannt.
Zu beachten sind das Verbot der Einfuhr bestimmter Waren beziehungsweise entsprechende Beschränkungen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Voraussetzung dafür ist eine regelgerechte Anmeldung.
Sanitär-epidemiologische-, Veterinär- und Phytosanitärkontrolle müssen bei der Einfuhr von Waren beachtet werden.