Botsuana weitet Nullsteuersatz auf weitere Produkte aus
Zahlreiche landwirtschaftliche Geräte, Lebensmittel sowie Hygieneartikel können im Rahmen des sogenannten Nullsatzes (Zero rated supplies) vergünstigt eingeführt werden.
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Zahlreiche landwirtschaftliche Geräte, Lebensmittel sowie Hygieneartikel können im Rahmen des sogenannten Nullsatzes (Zero rated supplies) vergünstigt eingeführt werden.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Für den Vertreib von Waren in Botsuana sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten.
Die Einfuhr von Waren ist an Formalitäten geknüpft. Werden diese nicht eingehalten oder fehlen Dokumente bei der Wareneinfuhr, kann es zu Verzögerungen in der Abwicklung kommen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Der Customs and Excise Duty Act unterscheidet zwischen verschiedenen Verfahren.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften.
Neben den Einfuhrzöllen können bei der Einfuhr von Waren noch die Einfuhrumsatzsteuer und je nach Warenkategorie Verbrauchsteuern und/oder weitere Abgaben anfallen.
Einige Waren dürfen gar nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung in Botsuana eingeführt werden.
Botsuana ist Vertragsstaat verschiedener Freihandelsabkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Botsuana kehrt zum ursprünglichen Normalsteuersatz von 14 Prozent zurück. Die Übergangsregelung ist am 31. März 2023 ausgelaufen.