Weitere Handelsabkommen Mexikos
Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.
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Mexiko ist auch mit weiteren lateinamerikanischen Ländern durch Handelsabkommen vernetzt.
Neben dem Einfuhrzoll gelten in Mexiko bei zahlreichen Waren Ausgleichszölle als Schutzmaßnahme wegen unlauterer Handelspraktiken. Ferner ist die Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten.
Mexiko verbietet die Einfuhr bestimmter Drogen und Vorprodukte zur Herstellung von Drogen, einiger chemischer Produkte, Insektizide und tierischer Produkte.
Zollbegünstigungen aufgrund des Freihandelsabkommens mit der EU gewährt die Zollbehörde nur bei Vorlage der Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 oder einer Erklärung auf der Rechnung.
Waren sind 24 Stunden vor Verladung in Mexiko voranzumelden. Die Zollformalitäten sind elektronisch vorzunehmen. Eine Vorabprüfung des Warenwertes ist notwendig.
Verpackungsmaterial aus Holz, Pflanzen und Produkte aus Pflanzen unterliegen Überwachungsmechanismen um die Einschleppung von Schädlingen in Mexiko zu verhindern.
Eine besondere Form des vorübergehenden Verbleibs ist der Veredelungsverkehr. Dieses Verfahren ermöglicht Unternehmen eine vorübergehende Einfuhr von Waren zur Bearbeitung.
Die Regierung will die Verwendung von Glyphosat bis 2024 schrittweise abschaffen und die Verwendung von Genmais stark einschränken. Die USA zeigen sich enttäuscht.
Die USA haben mit zahlreichen weiteren Staaten bi- und multilaterale Freihandelsabkommen geschlossen.
Das NAFTA-Nachfolgeabkommen USMCA bringt für die USA vorteilhaftere Ursprungsregeln, Verschärfungen im Bereich des Arbeitsrechts und einen besseren Schutz des geistigen Eigentums.