Recht kompakt Japan
Der Länderbericht Recht kompakt Japan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Der Länderbericht Recht kompakt Japan bietet Ihnen einen Überblick über relevante Rechtsthemen bei einem Auslandsengagement.
Rechtsstreitigkeiten werden in Japan vorzugsweise außergerichtlich durch Mediations-, Schlichtungs- oder Schiedsverfahren beigelegt.
Steuern werden in Japan sowohl auf nationaler als auch auf regionaler und kommunaler Ebene erhoben.
Ausländische Direktinvestitionen sind grundsätzlich genehmigungsfrei. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Foreign Exchange and Foreign Trade Act (FEFTA).
Als Präsenzformen in Japan stehen regelmäßig zur Auswahl: Repräsentanz, Zweigniederlassung oder ein Tochterunternehmen in Form einer japanischen Personen- oder Kapitalgesellschaft.
Typische Sicherungsmittel sind in Japan der Eigentumsvorbehalt, die Sicherungsübereignung und die Hypothek.
Allgemeine Grundlagen des Handelsvertreterrechts finden sich im Kapitel 7 (Art. 27 bis 31) des Handelsgesetzbuches, subsidiär gilt das Auftragsrecht des Zivilgesetzbuches.
Das UN-Kaufrechtsübereinkommen findet seit dem 1. August 2009 bei deutsch-japanischen Kaufverträgen automatisch Anwendung.
Der gewerbliche Rechtsschutz ist in Japan gesetzlich umfassend geregelt.
Gemäß dem Produkthaftungsgesetz haften der Hersteller, der Importeur und der Quasihersteller.