Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Überblick
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Juli 2021 verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist im Juli 2021 verabschiedet worden und tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
Ab 1. Januar 2022 gelten erweiterte Rechte bei Verbraucherverträgen: neue Begriffsbestimmungen, Aktualisierungspflicht und Ausdehnung der Beweislastumkehr sollen das Kaufrecht digitaler machen.
Die Warenkauf- und Digitale-Inhalte-Richtlinien ersetzen die bisher geltende Verbrauchsgüterkaufrichtlinie. Die neuen nationalen Regelungen treten zum 1. Januar 2022 in Kraft.
Von der breiten Öffentlichkeit relativ unbemerkt wurde am 30. Juni 2021 das Gesetz zur Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags veröffentlicht.
Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.