Investitionsbehörden in ausgewählten Ländern Afrikas
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Investitionsbehörden zählen zu den ersten Ansprechpartnern vor Ort. Sie unterstützen bei rechtlichen Fragen und bieten häufig auch sogenannte One-Stop-Centres an.
Deutschland hat mit meisten Staaten des afrikanischen Kontinents bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge (IFV) abgeschlossen.
Mit dem "Compact with Africa" soll die wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen afrikanischen Ländern und internationalen Organisationen sowie bilateralen Partnern verbessert werden.
17 überwiegend französischsprachige Staaten haben sich zusammengeschlossen, um ein einheitliches Wirtschaftsrecht zu schaffen. Wer ist dort Mitglied und was ist geregelt?
Ein gemeinsames Wirtschaftsrecht hat den entscheidenden Vorteil der Vereinfachung von grenzüberschreitenden Geschäften. Doch auch darüber hinaus gehende Vorteile sind sichtbar.
Vorschriften unter anderem zum Handelskauf, dem Handelsregister oder der Handelsvermittlung machen dieses Gesetz zu einem wichtigen Regelungsinstrument für Unternehmen.
Mit dem aktuellen Finanzgesetz verlängert die Regierung Benins erneut die Zoll- und Mehrwertsteuerbefreiung für bestimmte Güter. Ausfuhrabgaben werden erhöht.
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Der Handel zwischen afrikanischen Ländern kommt langsam in Gang. Im Oktober begannen Unternehmen aus acht Pilotländern, Waren im Rahmen einer Guided Trade Initiative zu versenden.
Die OHADA hat im Oktober ihr Einheitsgesetz zur Vollstreckung von Forderungen und Gerichtsentscheidungen überarbeitet. Es ersetzt das ursprünglich 1998 erlassene Gesetz.