Normen und technische Vorschriften
Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung vor dem Versand.
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Für den Vertrieb von Waren in Uganda sind bestimmte Marktzugangsvoraussetzungen zu beachten. Etliche Produkte unterliegen einer verpflichtenden Konformitätsprüfung vor dem Versand.
Zu beachten sind Einfuhrverbote und -beschränkungen. Besondere Bestimmungen gelten für pharmazeutische und landwirtschaftliche Produkte.
Neben der Infrastrukturabgabe wird auf einige Waren zusätzlich eine Verbrauchsteuer erhoben.
Eine ordnungsgemäße Zollanmeldung kann nur ein lizenzierter Zollagent abgeben.
Bei der Einfuhr von Waren aus Drittländern werden in der Regel Zölle und Einfuhrumsatzsteuer erhoben.
Waren können zum freien Verkehr abgefertigt oder in besondere Zollverfahren überführt werden.
Die ugandische Regierung bietet Unternehmen, die in Freizonen und Industrieparks aktiv sind, Anreize im Bereich der direkten und indirekten Besteuerung.
Uganda ist Mitglied mehrerer regionaler Integrationsgemeinschaften in Afrika und gehört der kontinentalen Freihandelszone AfCFTA an.
Die WTO veröffentlicht den aktuellen Bericht über die Handelsmaßnahmen der G20-Staaten.
Die tansanische Regierung nimmt Anpassungen bei indirekten Steuern im Rahmen des Finanzgesetzes 2021 vor. Die Änderungen sind seit 1. Juli 2021 in Kraft.