Südkorea erhöht Mindestlohn ab Januar 2024
Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn in Südkorea bei 9.860 Südkoreanische Won (KRW) pro Stunde. Damit ist er im Vergleich zum Vorjahr um 240 KRW gestiegen.
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Seit 1. Januar 2024 liegt der Mindestlohn in Südkorea bei 9.860 Südkoreanische Won (KRW) pro Stunde. Damit ist er im Vergleich zum Vorjahr um 240 KRW gestiegen.
Das Emirat Dubai schränkt die Einfuhr und den Verkauf von Einwegprodukten schrittweise ein. Einweg-Plastiktüten sind ab 1. Januar 2024 verboten.
In Angola, Namibia und Mosambik investieren ausländische Unternehmen in die Nahrungsmittelindustrie. Die Entwicklung in Südafrika bleibt schwach.
Tansania hat mit dem Bau eines Fischereihafens begonnen. Kenia plant eine Sonderwirtschaftszone für Fisch. Projekte der Region konzentrieren sich auch auf Milch, Tee und Kaffee.
Zum 1. Januar 2024 tritt das "Wet kwaliteitsborging voor het bouwen“ in Kraft. Die Änderungen betreffen auch deutsche Baufirmen, die in den Niederlanden tätig werden.
Dank des e-Residency-Programms können sich ausländische Kleinunternehmen in der Ukraine online registrieren, um Geschäfte zu tätigen und Steuern zu zahlen.
Zum 1. Januar 2024 trat das tschechische Gesetz zur Steuer- und Haushaltsreform in Kraft. Unternehmen müssen mit Steuererhöhungen rechnen.
Die GTAI-Reihe "Wirtschaftsstandort" informiert deutsche Unternehmen über den Standort Vereinigte Arabische Emirate.
Die GTAI-Reihe "Arbeitsmarkt" bietet Antworten auf Fragen zu Lohnkosten, Personalrekrutierung und Arbeitsrecht in Kanada.