Post Brexit: Einigung auf Abkommen zum Wettbewerbsrecht
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich auf den Text eines Abkommens geeinigt, das ihre Wettbewerbsrechte koordinieren soll.
Sie sind ein ausländisches Unternehmen, das in Deutschland investieren möchte?
Die Europäische Union und das Vereinigte Königreich haben sich auf den Text eines Abkommens geeinigt, das ihre Wettbewerbsrechte koordinieren soll.
Das Abkommen soll die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln vereinfachen.
Ursprünglich war der Beitritt nur für England und Wales vorgesehen. Inzwischen wurde er auf Schottland und Nordirland erweitert.
Summarische Eingangsanmeldungen (Safety and Security Declarations) für Einfuhren aus der EU sind ab 31. Januar 2025 verpflichtend.
Die britische Regierung führt eine Konsultation durch, bevor sie neue Regelungen verabschiedet. Die CE-Kennzeichnung bleibt teilweise bis 2030 gültig.
Seit dem Brexit hat Nordirland einen Sonderstatus.
Die britische Regierung kündigt an, die geplante Umstellung auf die UKCA-Kennzeichnung auszusetzen.
Der Beitritt des Vereinigten Königreichs erfolgt zum 15. Dezember 2024.
Das „smarter regulation“ Programm ist ein breit gefächertes Maßnahmenbündel. Mit ihm will die britische Regierung Wachstum und Innovation erleichtern.
Die Parteien wollen sich vom Roll-Over-Abkommen lösen und ein neues, eigenständiges und modernes Abkommen aushandeln. Die Verhandlungen hierzu wurden bereits aufgenommen.