Mit dem Steueroasen-Abwehrgesetz gegen die Steuerflucht
Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
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Geschäftsbeziehungen zu Steueroasen, also Staaten und Gebieten, die sich nicht an internationale Steuerstandards halten, sollen mit dem Gesetz unterbunden werden.
Der bisherige Schwellenwert für innergemeinschaftliche Fernverkäufe wird abgeschafft. Der neue unionsweite Schwellenwert beträgt 10.000 Euro.