Zoll und Einfuhr kompakt - Kamerun
Zoll und Einfuhr kompakt - Kamerun gibt Exporteuren einen Überblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
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Zoll und Einfuhr kompakt - Kamerun gibt Exporteuren einen Überblick über Einfuhrverfahren, Warenbegleitdokumente, zu zahlende Abgaben sowie Verbote und Beschränkungen.
Gemäß der gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Anforderungen sind für die Einfuhr der Produkte behördliche Genehmigungen und Gesundheitszeugnisse erforderlich.
Für die Anmeldung der Ware zu einem Zollverfahren sind bestimmte Unterlagen vorzulegen.
Es bestehen Meldepflichten vor Ankunft der Ware. Der Einführer selbst oder ein zugelassener Zollagent kann die Zollanmeldung durchführen.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und weiteren Abgaben geknüpft. Ursprungswaren aus der EU profitieren von Zollvergünstigungen im Rahmen des WPA.
Freie Wirtschaftszonen gewähren tarifäre und nichttarifäre Handelserleichterungen.
Vor der Verschiffung prüfen zugelassene Inspektionsstellen, ob Waren den geltenden Normen entsprechen. Ein Konformitätszertifikat ist für die Zollabfertigung zwingend erforderlich.
Kamerun gehört der Zollunion der Zentralafrikanischen Wirtschafts- und Währungsgemeinschaft CEMAC an. Mit der EU besteht ein Interim-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen.
Jede ordnungsgemäße Wareneinfuhr erfordert die Überführung in ein Zollverfahren. Besondere Zollverfahren bedürfen einer Bewilligung der Zollbehörde.
Neben allgemeinen Vorgaben gelten für einige Produkte auch besondere Kennzeichnungsvorschriften.