Schutzmaßnahmen
Antidumping- und Sonderzölle schützen die türkische Wirtschaft.
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Antidumping- und Sonderzölle schützen die türkische Wirtschaft.
Es stehen mehrere Zollverfahren zur Verfügung.
Neben der Umsatzsteuer gibt es noch besondere Verbrauchsteuern auf viele Waren.
In der Regel ist an die Wareneinfuhr die Erhebung von Zöllen und Einfuhrabgaben geknüpft.
Zwischen der Türkei und der EU besteht eine Zollunion. Landwirtschaftliche Grunderzeugnisse und EGKS-Waren (Kohle und Stahl) werden von der Zollunion nicht erfasst.
Je nach Versandart gelten unterschiedliche Anmeldefristen.
Die Türkei bildet mit der EU eine Zollunion. Trotzdem gibt es besondere Einfuhrbestimmungen, die beachtet werden müssen.
Vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025 finden zwei Sets an Ursprungsregeln Anwendung: die alten sowie die revidierten Regeln des PEM-Übereinkommens.
Die EU-Kommission kündigt das bevorstehende Außerkrafttreten der Maßnahmen an. Die Antidumpingmaßnahmen gelten auch auf Einfuhren aus der Türkei.
Um die heimische Wirtschaft zu schützen, erhebt die Türkei traditionell Schutzzölle auf zahlreiche Waren.