Antimon unterliegt künftig der chinesischen Exportkontrolle
Antimon in unterschiedlichen Aggregatzuständen, in verschiedenen chemischen Verbindungen sowie weitere Waren dürfen künftig nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.
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Antimon in unterschiedlichen Aggregatzuständen, in verschiedenen chemischen Verbindungen sowie weitere Waren dürfen künftig nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.
In dem Untersuchungsverfahren soll geprüft werden, ob EU-Agrarsubventionen chinesischen Wettbewerbern geschadet haben.
Ab dem 1. Oktober 2025 unterliegen beide der CCC-Zertifizierung.
Akkus und die entsprechenden Ladegeräte unterliegen ab dem 1. November der CCC-Zertifizierung.
Im Zuge der Untersuchung überprüft China, ob Schweinefleisch aus der EU zu Dumpingpreisen in China eingeführt wurde.
Die entsprechenden Waren dürfen ab dem 1. Juli 2024 nur noch mit Exportlizenz aus China ausgeführt werden.
Stand: 06.06.2024
Einige Ausnahmen von den Zusatzzöllen auf chinesische Waren wurden bis Mai 2025 verlängert. Sie gelten unter anderem für gegen Covid-19 eingesetzte Produkte.
Ein weiteres Land beteiligt sich an der Übergangsvereinbarung zur Beilegung von Handelsstreitigkeiten.
Elektronisches Lizenzmanagement eingeführt.
Waren, die sowohl zivil als auch militärisch genutzt werden können, bedürfen bei der Ein- und Ausfuhr einer besonderen Genehmigung.