Steueränderungen in Kenia
Zum Jahresende 2024 hat die kenianische Regierung Änderungen bei der Umsatz- und Verbrauchsteuer beschlossen, die auch die Einfuhr von Waren betreffen.
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Zum Jahresende 2024 hat die kenianische Regierung Änderungen bei der Umsatz- und Verbrauchsteuer beschlossen, die auch die Einfuhr von Waren betreffen.
Das Abkommen stützt sich auf folgende drei Säulen: Marktintegration, Entwicklung der Infrastruktur und Industrielle Entwicklung.
Der Handel zwischen der EU und ihren 74 Präferenzhandelspartnern entsprach im Jahr 2023 knapp 46 Prozent des gesamten Außenhandels der EU.
Das bilaterale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) der EU mit Kenia tritt zum 1. Juli 2024 in Kraft. Gemeinsame Ursprungsregeln werden noch ausgehandelt.
Anfang April 2024 fand die sechste Sitzung des "U.S.-EU Trade and Technology Council“ statt. Schwerpunktthemen waren Zukunftstechnologien sowie nachhaltiger und sicherer Handel.
Das Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) tritt vollständig in Kraft, sobald die Vertragsparteien es ratifiziert haben.
Kenias Regierung hat verschiedene steuerliche Maßnahmen erlassen, um die Steuerbasis zu verbreitern und die Einnahmen zu erhöhen.
Neben den allgemeinen Vorgaben gelten für bestimmte Produkte besondere Kennzeichnungsvorschriften.
Autorisierte Prüfstellen müssen Qualität und Sicherheit aller Warengruppen bereits vor dem Versand nach Kenia mit einem Konformitätszertifikat bestätigen.
Bestimmte Waren dürfen nicht oder nur mit einer entsprechenden Genehmigung oder Lizenz in Kenia eingeführt werden.