Malawi: Ausgewählte Waren mit Verbrauchsteuermarken kennzeichnen
Malawi veröffentlicht Änderung des Customs and Excise Act. Ausgewählte verbrauchsteuerpflichtige Waren müssen nun mit einer Verbrauchsteuermarke gekennzeichnet werden.
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Malawi veröffentlicht Änderung des Customs and Excise Act. Ausgewählte verbrauchsteuerpflichtige Waren müssen nun mit einer Verbrauchsteuermarke gekennzeichnet werden.
Malawi befreit Solarlampen und -kühlschränke, Damenbinden, runderneuerte Reifen und bestimmte Ersatzteile für die Energieerzeugung und -verteilung von Einfuhrzöllen und Steuern.
Die Bearbeitungsgebühr für Importeure wird von 15.000 Malawi-Kwacha (MK) auf 20.000 MK erhöht.
Ab dem 1. Mai 2022 fällt für gewerbliche Einfuhren eine Import-Einkommensteuer in Höhe von 3 Prozent an.
Malawi veröffentlicht eine aktualisierte Liste der beschränkten und verbotenen Einfuhren und Ausfuhren.
Die SADC kommt somit ihrer Verpflichtung im Rahmen des Trade Facilitation Agreements der WTO nach.
Weitere Waren können steuerbefreit (exemption/zero-rated) in Malawi eingeführt werden. Für sie gilt der Nullsatz.
Namibia ist Vertragsstaat verschiedener regionaler, überregionaler und bilateraler Abkommen sowie Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO).
Der Leitfaden soll für Transparenz und Vorhersehbarkeit bei der Beantragung und Erteilung von Import- und Exportlizenzen sorgen.
Importeure können den neuen Prozess für die Zollabfertigung ab dem 1. Juli 2023 nutzen.